Ich habe das Problem das die Berechnung des KUG mit der Abrechnung nicht übereinstimmt.
Monatliche Arbeitszeit Regulär 176 Stunden
reduzierung um 50% = also nur noch 88 Stunden
Eingabe in der Erfassungstabelle Standard:
01 88,00 410 PersonalNr.
Laut Probe-Abrechnung:
Gehalt 1.230,74€ (hier muss doch eigendlich 1250,00€ stehen?)
Kug 435,62€
Berechnung gemäß Agentur für Arbeit:
Soll-Entgeld im Kalendermonat April | 2.500,00 € | Rechnerischer Leistungssatz | 1.018,87 € | |||||
Ist-Entgeld im Kalendermonat April | 1.250,00 € | Rechnerischer Leistungssatz | 591,20 € | |||||
Kug | 427,67 € | |||||||
Ehemaliges Nettogehalt | 1.673,73 € | |||||||
Ist Nettogehalt | 979,73 € | |||||||
Ist Nettogehalt + Kug | 1.407,40 € |
Ich vermute, als gewöhnliche Arbeitszeit ist hier 40h geschlüsselt. Damit wird das Gehalt wie folgt berechnet:
2500 / 173,33 * (173,33-88)
Ja genau, 40 Std.
Das heißt was ist in diesem Fall falsch ?
Nix. Die Berechnung ist korrekt. Siehe dazu Datevdokument Kurzarbeitergeld (Beispiel für LODAS) (gibt es sicher auch für Lohn & Gehalt - ändert aber nix an der Theorie), Kapitel 3.1.1 und dort den Link zur manuellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes (PDF)
Das heißt mein Gedanke der Berechnung Ist-Gehalt ist falsch? Reduzierung um 50% = 2500 / 2.
Korrekt. Es wird ja auf Stundenbasis gekürzt. Und die durchschnittlichen Monatsstunden bei einem Gehaltsempfänger mit 40 Wochenstunden sind nunmal 173,33.
Also für jeden Monat 173,33/2 = 86,67 in die Bewegungsdaten anzunehmen wäre falsch?
Jeder Monat hat andere Gesamtstunden und davon nehme ich immer die hälfte und hab dadurch logischerweise auch immer einen anderen Wert ?
Jein. 😀
Als Ausfallstunden müssen Sie immer erfassen, was auch tatsächlich ausfällt. Wenn der AN genau 86,67 nicht arbeitet, dann ist es korrekt. Ich befürchte allerdings die Realität wird da anders aussehen.
Wir reduzierung jeden Tag die 8 stunden auf 4 Std. Unterm Strich komme ich dann bsp. im April auf 88. Also muss ich das ja dann auch so in den bewegungsdaten erfassen und nicht die theoretische halbierung.
Korrekt. So ist es mE gedacht.