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Abrechnung mit KUG korrigieren ( Antrag auf Leistung von der Agentur für Arbeit abgelehnt)

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letzte Antwort am 11.11.2020 11:50:54 von Sabine-1905
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Sabine-1905
Beginner
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Nachricht 1 von 3
271 Mal angesehen

Ich habe bei einer Mitarbeitern KUG abgerechnet. Wie ich heute von der Agentur für Arbeit erfahren habe ist dies falsch. Daher soll ich die Abrechnung 08/2020 korrigieren. Es wurde schon der September und Oktober 2020 jeweils mit KUG abgerechnet. 

 

Wie erstelle ich jetzt eine Korrektur und rechne das "normale Gehalt" ab (Lohn und Gehalt) ?

 

Steht der Mitarbeiterin jetzt ihr ungekürztes Gehalt zu? Hat jemand damit Erfahrung wie das richtig abzurechnen ist? 

 

Danke!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
225 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich muss Rücksprache mit der Agentur für Arbeit halten und die individuellen Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers müssen geprüft werden. In der Vereinbarung könnten Klauseln enthalten sein, die genau diesen Fall regeln.


Da in diesem Fall rechtlich gesehen, es sich nicht mehr um Kurzarbeitergeld handelt, darf der Ausfallschlüssel KU nicht im Kalender stehen bleiben. Das Entgelt für diesen Zeitraum darf nicht steuer- und sv-frei abgerechnet werden. 


Was in diesen Fällen stattdessen abgerechnet werden muss, ist eine arbeitsrechtliche Fragestellung, die wir nicht beantworten können und dürfen.

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sabine-1905
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
163 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Nachricht, das arbeitsrechtliche ist nun geklärt🙂 

 

Die Arbeitnehmerin bekommt das volle Gehalt ausbezahlt.

 

 

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letzte Antwort am 11.11.2020 11:50:54 von Sabine-1905
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