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Abrechnung des Erben bei Tod des Arbeitnehmers im Vorjahr

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letzte Antwort am 08.04.2022 13:27:50 von Claudia-
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Claudia-
Einsteiger
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Guten Tag,

 

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ein Arbeitnehmer ist im Oktober 2021 verstorben. Erst jetzt im März 2022 hat sich der Erbe gemeldet und alle Unterlagen eingereicht.

Beim Sterbefall werden die SV-Beiträge für den ausstehenden Lohn und Resturlaub auf den verstorbenen AN abgerechnet. Der Erbe wird rückwirkend für den Sterbemonat 10/21 neu angelegt. Auf seiner Abrechnung steht der ausstehende Lohn abzgl. Lohnsteuer und als Nettoabzug die SV Beiträge vom Verstorbenen. Leider erfolgt aber kein Steuerabzug da das Entstehungsprinzip nicht greift. Der Arbeitgeber kann also nicht die Lohnsteuern abziehen und müsste nun den Bruttolohn inkl. Steuern an den Erben auszahlen. Ist das so korrekt oder gibt es einen anderen Weg?

theoretisch müsste der Arbeitgeber dann wahrscheinlich auch eine Selbstanzeige beim Finanzamt stellen, da er Lohnsteuern nicht einbehalten hat.

 

 

Claudia-
Einsteiger
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Hat sich schon erledigt. Problem ist gelöst.

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letzte Antwort am 08.04.2022 13:27:50 von Claudia-
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