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Abrechnung bAV bei Tod

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letzte Antwort am 21.02.2024 12:10:15 von Kristin_Frohmeyer
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unbelievable1989
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ich habe folgende Situation:

 

Letzte Woche ist bei meinem Mandanten der eine Geschäftsführer verstorben. Laut seinem Vertrag hat er bis zum Tag des Todes Anspruch auf das Gehalt und für den restlichen Zeitraum des Monats Februar 2024 fällt der Anspruch auf seine Ehefrau über.

 

Die Ehefrau ist Gott sei Dank auch bei der selben Firma beschäftigt. Eine neue Personalnummer für das "geerbte" Gehalt mit der Steuerklasse des Verstorbenen habe ich entsprechend angelegt und habe 2 Probeabrechnungen. 1x das Gehalt für den vollen Monat und einmal bis zum Tag des Todes. Der Geschäftsführer hat auch eine betriebliche Altersvorsorge. Diese wird bei der 2. Probeabrechnung ( bis zum Tag des Todes ) nicht gekürzt, sondern auch in voller Höhe ausgewiesen. Wie bekomme ich es hin, dass diese dort entsprechend gekürzt wird ?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
91 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie die Höhe des Betrags der betrieblichen Altersvorsorge ändern wollen, erfassen Sie bei dem bestehenden Zahlungssatz ein Ende-Datum und legen einen neuen Zahlungssatz an.


Wählen Sie dazu Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil und/oder Registerkarte Gehaltsumwandlung und erfassen in der Spalte Gültig bis das Ende-Datum. In einer neuen Zeile erfassen Sie den gekürzten Betrag.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.02.2024 12:10:15 von Kristin_Frohmeyer
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