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Abmeldung wegen Systemwechsel LODAS zu Fremdprogramm

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letzte Antwort am 27.09.2017 11:20:55 von r_borchert
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,

es soll ein Teil der AN an einen externen Steuerberater zum Abrechnen gegeben werden. Dieser arbeitet nicht mit LODAS, daher möchte ich eine Abmeldung wegen Systemwechsel veranlassen. In welchem Dokument kann ich die Anleitung dazu finden?

Lieben Dank im Voraus

LG

R. Borchert

encko
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

hierzu brauchen Sie nicht viel tun. Einfach vor der letzten Abrechnung bei Mandantendaten/SV das Feld Ende der Abrechnung mit Datev füllen. Dann werden Ihnen die SV-Abmeldungen wegen Systemwechsel erstellt. Bei Elstam müssen Sie ja nicht abmelden.

Aber was meinen Sie mit "einen Teil der AN"? Der verbleibende Teil wird weiterhin mit Lodas abgerechnet? Über einen anderen Mandanten?

AN beim gleichen Mandanten weiterhin abrechnen funktioniert nicht. Die Systemwechselmeldung ist nur für alle AN des Mandanten durchführbar.

MfG

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r_borchert
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Müller,

mit "einen Teil der AN" meine ich 5 von 65 AN.

Der verbleibende Teil soll, wie Sie richtig sagen, weiterhin über Lodas abgerechnet werden. Jedoch nicht über einen anderen Mandanten.

Im prinzip wird nur der besagte "Teil der AN" zur Abrechnung abgegeben, der Rest bleibt wie gehabt.

Funktioniert dies dann nur über eine normale Abmeldung, als würden die 5 AN das Unternehmen verlassen und im neuen System werden diese AN dann angemeldet, als würden sie neu eingestellt werden?

MfG

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Borchert,

Sie müssen sich dann hierzu auch noch Gedanken machen bzgl. des digitalen Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft am Jahresende, dass die Meldungen aus beiden Systemen berücksichtigt werden und nicht der eine den anderen überschreibt.

Und auch bei der Krankenkasse müssen Sie aufpassen, wenn es doppelte Beitragsnachweise gibt, dass die Krankenkasse beide berücksichtigt und nicht nur einen. Hier sollten Sie dann auch Kontakt mit den betreffenden Krankenkassen aufnehmen. Das kommt aber nur vor wenn ein Teil der 60 AN bei der gleichen Krankenkasse ist wie die anderen 5.

Und zum Schluss müssen Sie auch eine Konsolidierung der Lohnsteuer mit dem Fremdsystem einrichten, sodass auch nur eine Lohnsteueranmeldung pro Monat übermittelt wird.

Gruß

Björn Niggemann

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encko
Einsteiger
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Guten Morgen Frau Borchert,

m.E. funktioniert die Abmeldung wegen Systemwechsel hier nicht. Diese machen Sie wie gesagt für den kompletten Mandanten. Wenn nur ein Teil der AN in ein anderes Lohnprogramm "umzieht", bleibt, wie Sie gesagt haben, m.E. nur die Möglichkeit bei diesen AN einen Austritt zu erfassen und diese im neuen Programm wieder anzumelden.

MfG

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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo,

lieben Dank für die schnellen und hilfreichen Tipps!! Die AN werden nun abgemeldet, als würde das Beschäftigungsverhältnis enden und die Anmeldung erfolgt, als würden sie neu beginnen.

LG

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letzte Antwort am 27.09.2017 11:20:55 von r_borchert
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