@NicoHell schrieb:
......Nun ist es so, dass wir keine NB für Minijobber machen, d.h. der Dezember wird im Januar abgerechnet. Wie bekomme ich nun für Januar die Meldung 34 hin? Ich bin ratlos.
Wenn Sie den Dezember als Januar-Bezüge (keine Nachberechnung) erfassen, kann es die Meldung 34 für Januar nicht geben!
@NicoHell schrieb:
Guten Morgen, ich habe folgendes Problem. Lt. Steuerbüro soll ich diverse Mitarbeiter (Minijobber) mit Meldegrund 34 abmelden (Unterbrechungsmeldung). Diese Mitarbeiter haben bis Ende Dezember 2021 als Minijobber gearbeitet, und sollen ab Januar über die Übungsleiterpauschale (Aufzehrmodell) vergütet werden. Nun ist es so, dass wir keine NB für Minijobber machen, d.h. der Dezember wird im Januar abgerechnet. Wie bekomme ich nun für Januar die Meldung 34 hin? Ich bin ratlos.
Eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund 34 muss nur abgegeben werden, wenn das Entgelt für mindestens einen vollen Monat nicht gezahlt wird. Dies geschieht in LODAS automatisch; es ist an keiner Stelle eine manuelle Erfassung notwendig. Siehe Dok.-Nr. 1032508 im DATEV-Hilfe-Center (unter Punkt 6):
https://apps.datev.de/help-center/documents/1032508
Weitere Quelle (§ 9 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung - DEÜV):
https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__9.html