Hallo liebe Community,
ich bin unsicher, wie ich in den folgend genannten Vorgang am besten vorgehe.
Ein Mandant hat ab 01.12.2019 keinen Arbeitnehmer mehr beschäftigt. Die Lohnsteueranmeldung wird vierteljährlich abgegeben. Daher wollte ich für 12/2019 eine Abrechnung ohne Mitarbeiter durchführen, damit die Lohnsteueranmeldung erstellt wird.
Bezüglich der Unfallversicherung bin ich mir unsicher, ob es reicht die Versicherung zum 31.12.2019 zu beenden, oder muss die Mitgliedschaft zum 30.11.2019 beendet werden.
Ich freue mich über zahlreiche Antworten.
Viele Grüße
Marion Gottschalk
Hallo Marion,
es ist richtig, dass du eine Abrechnung für 12/2019 abrufst, denn nur so wird die die LST Meldung erstellt. Die UV Mitgliedschaft würde ich zum 30.11.2019 beenden mit dem Grund: "Beschäftigungsende aller MA, keine Neueinstellungen geplant".
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Grüße
Carmen
und wo genau kann ich die Abmeldung machen? bin erst neu in der Branche?! was ist dann wenn der Mandant wieder einen Mitarbeiter einstellt?
Hallo,
du findest das unter Mandantendaten/ Sozialversicherung/ Unfallversicherung/ Mitgliedschaften. Dort gibt es den Button Mitgliedschaft beenden. Diesen aktivieren und dann kannst du den Grund, wie oben genannt eingeben. Falls du dir nicht sicher bist, ob er jetzt erst mal keinen MA mehr einstellt, würde ich die Mitgliedschaft nicht beenden. Für dieses Jahr benötigst du ja auf alle Fälle eine Meldung. Somit würde ich dies überwachen und eventuell im neuen Jahr und nach Rücksprache mit dem Mandanten die Mitgliedschaft zum 31.12.2019 beenden.
Liebe Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
vielen Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.
Liebe Grüße
Marion