Hallo zusammen!
Ich muss bei einem MA eine Abmeldung in der Sozialversicherung machen ( Abgabegrund 34), da er ab dem 08.10.2020 aus dem Krankengeldbezug kommt.
Arbeitsrechtlich bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Wie kann ich die Abmeldung ohne Austritt eingeben.
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG Maggi
Moin,
das können Sie im Dokument Ende des Krankengeldbezugs für einen Arbeitnehmer erfassen nachlesen.
Die genaue Schlüsselung ist abhängig davon, ob der Mitarbeiter im Anschluss Arbeitslosengeld bekommt (auch wenn die Beschäftigung bestehen bleibt) oder "nur" eine Aussteuerung vorliegt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für ihre Information.
Viele Grüße
Martina Zimmer