Guten Tag,
der AN hat unbezahlten Urlaub vom 01.09.2020 bis 30.09.2021.
So auch in den Fehlzeiten hinterlegt mit Grund: Unbezahlter Urlaub.
Nach Abrechnung LM 09 kam keine Abmeldung 34.
Laut Krankenkasse hätte diese zum 28.09. erstellt werden (da dann 4 Wochen um sind lt. deren Berechnung).
Wie bekomme ich die Abmeldung ins System?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Alexandra Seyler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ich würde bei der KK mal freundlich anfragen, woher die denn die 4-Wochen-Frist haben. § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV sagt hierzu zumindest:
Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
Somit ist die Unterbrechungsmeldung erst zum 30.09.2020 zu erstellen, wenn die Unterbrechung im Oktober fortbesteht. Diese Meldung wird mit der Oktober-Abrechnung erstellt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Herr Lutz,
tatsächlich hatte ich wohl gestern eine Anfängerin am Telefon.
Die Sache ist dann jetzt geklärt und ich halte mit der Abrechnung Oktober die Abmeldung 34 im Auge.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Alexandra Seyler
Monats-Dauer
Sie betonen: "... WENN die Freistellung im Oktober fortbesteht."
Umkehrschluss: WENN der unbezahlte Urlaub des o.a. Bsp. direkt am 30.9. endet,
ist das Beschäftigungsverhältnis NICHT unterbrochen und wird daher KEINE Abmeldung erstellt, (auch nicht im Oktober), weil ja dann nur ein Monat ohne Entgelt, nicht länger.
Interpretiere ich Ihre Aussage und den Paragrapf da richtig?
@Stehimwald schrieb:Monats-Dauer
Sie betonen: "... WENN die Freistellung im Oktober fortbesteht."
Umkehrschluss: WENN der unbezahlte Urlaub des o.a. Bsp. direkt am 30.9. endet,
ist das Beschäftigungsverhältnis NICHT unterbrochen und wird daher KEINE Abmeldung erstellt, (auch nicht im Oktober), weil ja dann nur ein Monat ohne Entgelt, nicht länger.
Interpretiere ich Ihre Aussage und den Paragrapf da richtig?
Das ist korrekt. Bei genauem einem Monat unbez. Urlaub gilt die Beschäftigung als durchgehend bestehend und es ist keine Unterbrechung zu melden.