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Ablehnung Berechnung KUG Vollausfall Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 03.06.2021 13:20:19 von Monique_Müller
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steuerpuppe69
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Hallo Community, 

die Agentur für Arbeit beanstandet die KUG-Abrechnung mit Vollausfall Gehaltsempfänger; konkret: Abrechnungsmonat 2/2021 mit 160 Sollstunden. Gehaltsempfänger 3200,-€ hat eine durchschnittliche mtl. Arbeitszeit von 173,33 Std.

Die Berechnung mit der durchschnittlichen Arbeitszeit wird nicht beanstandet, aber das ermittelte Ist-Entgelt von 0,-€.

Die Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit zieht von 173,33 durchschnittliche Arbeitszeit die tatsächlichen 160 Ausfallstunden ab, sodass für 13,33 Stunden ein rechnerisches Ist-Entgelt von 246,10€ entsteht. 

In Summe macht diese Differenz für diesen Mitarbeiter im Februar eine Kürzung des Leistungsantrages von insgesamt gut 500,-€ aus.

Für mich war bisher Vollausfall = 0,-€ Ist-Entgelt...

Weiß Jemand, ob die Berechnung der Sachbearbeiterin korrekt ist?

Wie ist darauf zu reagieren?

 


Mit einer entsprechenden Vereinbarung von 100% Gehaltskürzung bei KUG in Monaten mit Sollarbeitszeit kleiner als durchschnittlicher Arbeitszeit kommt man hier wohl nicht weiter; da die Berechnung der Sachbearbeiterin losgelöst von der Gehaltsabrechnung (0,-€ Gehalt) durchgeführt wurde...

 

Besten Dank vorab...

 

 

lohnhilfe
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Hallo,

 

schauen Sie mal auf die Abrechnungsliste zum KUG-Antrag. Sind da in den Sollstunden die 173,33 eingetragen und unter Ausfall die 160?

 

 

LG
VM
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steuerpuppe69
Beginner
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Hallo lohnhilfe, 

 

auf der Abrechnungshilfe stehen bei der Stunden je Leistungsart 173,33.

Eine weitere/2. Stundenangabe sehe ich nicht...

 

LG

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lohnhilfe
Meister
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Stimmt, gibt ja nur die eine Angabe - nämlich die ausgefallenen Stunden ("Stunden je Leistungsart").

 

Bitten Sie die Sachbearbeiterin doch um einen Nachweis (Gesetz), weshalb bei einem verstetigten Entgelt (=Gehalt) bei Null Arbeitsstunden und ohne Feiertage ein positives Ist-Entgelt stehenbleiben sollte. Die Durchschnittsstunden sind nun mal nicht die tatsächlich zu arbeitenden Stunden.

 

LG
VM
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steuerpuppe69
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das hatte ich (durch den Arbeitgeber) bereits veranlasst. Daraufhin kam der Ablehnungsbescheid mit einer Begründung in Textform, ohne Angaben von §...

Eine Sachbearbeiterin einer anderen Agentur für Arbeit bestätigte mir die Denkweise der "Kollegin", was mich verunsichert hat..

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LF
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Ich meine in einem vorigen Tread gelesen zu haben, dass gesetzgeberisch keine Umrechnungsformel vorgegeben werden kann.

Allerdings stellen wir bei KUG grundsätzlich auf tatsächliche Tage um.

Bei uns gab es bereits auch schon einige Fehlannahmen von Sachbearbeitern, die sich jedoch (durch Beweis) bereinigen ließen. Die Betrachtung des Feiertags spielt in Ihrem Fall keine Rolle?

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steuerpuppe69
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Hallo LF, 

 

nein, im Februar war kein Feiertag zu berücksichtigen.

 

LG

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LF
Fortgeschrittener
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Ah, mein Missverständnis, dachte, dass es um Januar geht, sorry.

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei einem Gehaltsempfänger mit einer 40 Stunden Woche werden bei Kug 173,33 Stunden (40 Stunden x 13 / 3) zu Grunde gelegt.


Wenn Sie den Gehaltsempfänger nach der Sollarbeitszeit abrechnen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

 

- Wählen Sie Personaldaten | Entlohnung | Monatslohn, Registerkarte Bearbeitungsvorschriften
- In der Gruppe Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten die Auswahl fester Bestandteil des Monatslohn / Sollarbeitsstunden wählen
- Personaldaten | Arbeitszeiten | Sollarbeitszeit wählen und die monatlichen Sollarbeitsstunden erfassen.

 

Bitte klären Sie dieses Vorgehen am besten vorab mit der Agentur für Arbeit ab. Alternativ würde sich der Vollausfall auf 173,33 Stunden belaufen. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2021 13:20:19 von Monique_Müller
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