Hallo,
eine Abgeltung aus Arbeitszeitguthaben soll seit 01.01.2023 ja dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum (gegebenenfalls Zuordnung zum Vorjahr oder Vorvorjahr) zugeordnet werden. Nun muss für das Vorvorjahr die Meldung ja über sv.net gemacht werden, aber welche Meldung genau ist das? Ich habe ein Brett vorm Kopf.
Liebe Grüße und vielen Dank
Hallo,
rechtlich können wir nicht beurteilen, welche Meldung in diesem Fall erstellt werden muss.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an die zuständigen Institutionen.