Guten Morgen.
Ein Mitarbeiter eines Mandanten hat am 15.10.2017 aufgehört, bzw. wurde gekündigt (St.Kl.1). Hat aber im Anschluss sofort eine neue Anstellung.
War aber mit unserem Mandanten vor dem Arbeitsgericht und hat 500,00€ Brutto zugesprochen bekommen.
Unser Mandant möchte das aber im November auszahlen.
Muss ich bzgl. der Steuerklasse etwas beachten für die November Zahlung, oder geht mich das quasi nichts an?
Danke im Vorfeld.
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Hab den Mitarbeiter ab dem 01.11.2017-01.11.2017 ´wieder eingestellt.
Unter den Bewegungsdaten die Abfindung eingetragen.
St.Kl. auf 6 geändert und das Kennzeichen Nebenarbeitgeber gesetzt.
Wollte eine Probeabrechnung machen; bekam folgenden Hinweis:
Für folgende Arbeitnehmer konnte aus sonstigen Gründen keine Brutto/Netto Abrechnung erstellt werden.
Wo liegt mein Fehler?
Haben Si ein dem Feld letzer Abrechnungsmonat den Monat geändert?
Nein. Der Mandant wird geschätzt und somit erst Anfang Dez abgerechnet.
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