abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindungszahlung nach Austritt

5
letzte Antwort am 23.11.2017 11:01:42 von heckerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
856 Mal angesehen

Guten Morgen.

Ein Mitarbeiter eines Mandanten hat am 15.10.2017 aufgehört, bzw. wurde gekündigt (St.Kl.1). Hat aber im Anschluss sofort eine neue Anstellung.

War aber mit unserem Mandanten vor dem Arbeitsgericht und hat 500,00€ Brutto zugesprochen bekommen.

Unser Mandant möchte das aber im November auszahlen.

Muss ich bzgl. der Steuerklasse etwas beachten für die November Zahlung, oder geht mich das quasi nichts an?

Danke im Vorfeld.

heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 6
174 Mal angesehen

Beitrag vom Nutzer gelöscht

0 Kudos
taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
174 Mal angesehen

Hab den Mitarbeiter ab dem 01.11.2017-01.11.2017 ´wieder eingestellt.

Unter den Bewegungsdaten die Abfindung eingetragen.

St.Kl. auf 6 geändert und das Kennzeichen Nebenarbeitgeber gesetzt.

Wollte eine Probeabrechnung machen; bekam folgenden Hinweis:

Für folgende Arbeitnehmer konnte aus sonstigen Gründen keine Brutto/Netto Abrechnung erstellt werden.

Wo liegt mein Fehler?

0 Kudos
monika_v
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
174 Mal angesehen

Haben Si ein dem Feld letzer Abrechnungsmonat den Monat geändert?

0 Kudos
taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
174 Mal angesehen

Nein. Der Mandant wird geschätzt und somit erst Anfang Dez abgerechnet.

0 Kudos
heckerlein
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 6
174 Mal angesehen

Beitrag vom Nutzer gelöscht

5
letzte Antwort am 23.11.2017 11:01:42 von heckerlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage