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Abfindung

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letzte Antwort am 10.09.2024 09:25:15 von pogo
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Jolanta02
Einsteiger
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Nabend in die Runde,

 

ein Arbeitnehmer der schon in April ausgetrreten ist, soll jetzt eine Abfindung bekommen (es wurde ein Vergleich geschlossen). Da der Mitarbeiter ein Regelatersrentner ist wollte ich wie folgt gehen. Standard Nachberechnung, den betreffenden Monat eingeben und Lohnart 270 BS 2. Zuvor natürlich bei Elstam anmelden. Nach der Abrechnung wieder abmelden. Wäre dieses Vorgehen richtig? Wie war das nocheinmal mit den Einmalbezügen nach Austritt. Muss ich dieses im April anklicken oder im September? Oder doch gar nicht? Die Abfindung ist beitragsfrei weil sie nach dem Beschäftigungsaustritt gezahlt wird?

 

Vielen lieben Dank

AKW
Fachmann
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Guten Morgen @Jolanta02 ,

 

Hilft Dieses Dokument  eventuell weiter?

 

Grüße

 

AKW

Jolanta02
Einsteiger
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Guten Morgen, rentiert sich die LA 208 wenn es ein Betrag unter 1000 Euro ist? 

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AKW
Fachmann
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Die Frage ist ja nicht, was sich rentiert, sondern was richtig ist. 

 

Wenn Abfindung, dann würde ich das auch so abrechnen wie von der Datev angegeben. Dann stimmen die FiBu-Verbindungen, der Eintrag im Lohnkonto, die Dokumentation und die richtige Abrechnung. 

 

Grüße

 

AKW

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pogo
Experte
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@Jolanta02  schrieb:

Die Abfindung ist beitragsfrei weil sie nach dem Beschäftigungsaustritt gezahlt wird?

Beitragsfrei sind Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.

 

Abfindungen, die nur so genannt werden, aber eine andere Situation als den Arbeitsplatzverlust abfinden, sind sv-pflichtig.

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letzte Antwort am 10.09.2024 09:25:15 von pogo
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