Nabend in die Runde,
ein Arbeitnehmer der schon in April ausgetrreten ist, soll jetzt eine Abfindung bekommen (es wurde ein Vergleich geschlossen). Da der Mitarbeiter ein Regelatersrentner ist wollte ich wie folgt gehen. Standard Nachberechnung, den betreffenden Monat eingeben und Lohnart 270 BS 2. Zuvor natürlich bei Elstam anmelden. Nach der Abrechnung wieder abmelden. Wäre dieses Vorgehen richtig? Wie war das nocheinmal mit den Einmalbezügen nach Austritt. Muss ich dieses im April anklicken oder im September? Oder doch gar nicht? Die Abfindung ist beitragsfrei weil sie nach dem Beschäftigungsaustritt gezahlt wird?
Vielen lieben Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen, rentiert sich die LA 208 wenn es ein Betrag unter 1000 Euro ist?
Die Frage ist ja nicht, was sich rentiert, sondern was richtig ist.
Wenn Abfindung, dann würde ich das auch so abrechnen wie von der Datev angegeben. Dann stimmen die FiBu-Verbindungen, der Eintrag im Lohnkonto, die Dokumentation und die richtige Abrechnung.
Grüße
AKW
@Jolanta02 schrieb:Die Abfindung ist beitragsfrei weil sie nach dem Beschäftigungsaustritt gezahlt wird?
Beitragsfrei sind Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
Abfindungen, die nur so genannt werden, aber eine andere Situation als den Arbeitsplatzverlust abfinden, sind sv-pflichtig.