Hallo,
ich habe folgende Fall:
Eine Mitarbeiterin mit Austritt 31.03.2021 ist vor das Arbeitsgericht gegangen. Nun erhält die ehemalige MA eine Abgeltung (Abfindung) von Euro 60.000,00 brutto, sowie ein neues Austrittsdatum zum 30.06.2021.
Wie muss nun die Abrechnung für 12/2022 erfolgen?
Neues Austrittdatum eintragen und nochmal für den Monat 12/2022 Anmeldung mit Stkl VI, sowie über Nachberechnung 06/2021 die Abfindung eintragen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Hallo,
soll die Abfindung im Dezember abgerechnet werden?
Wenn ja, hinterlegen Sie das Austrittsdatum mit dem Datum 30.06.2022 und melden den Arbeitnehmer zum 1.12.2022 für ELSTAM neu an. Aktivieren Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Kontrollkästchen Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen. Erfassen Sie anschließend die Abfindung über die Bewegungsdaten. Nach der Abrechnung muss der Arbeitnehmer zum 1.12.2022 für ELSTAM abgemeldet werden.
Das detaillierte Vorgehen finden Sie im Abschnitt Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers im gleichen Kalenderjahr im Dokument 5303235.
Soll die Abfindung im Juni abgerechnet werden, führen Sie eine Nachberechnung auf Juni 2022 durch.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen Dank für Ihre Antwort. Der Austritt ist auf 30.06.2021 ! festgelegt. Gilt Ihre Antwort auch für dieses Austrittsdatum?
Moin,
rechtliche Beurteilungen führt die DATEV nicht durch.
Einmalzahlungen sind im Monat der Zahlung der Lohnsteuer zu unterwerfen und auf der LSt-Bescheinigung anzugeben. Somit gehört diese m.E. in den Monat Dezember 2022.
Auch die Nachzahlung des lfd. Gehalts bis 30.06.2021 wird (da erst dieses Jahr gezahlt) korrekterweise über die ELStAM 2022 abgerechnet. Dies sollte aber durch die Änderung des Austrittsdatums automatisch erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz