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Abfindung nach Gerichtsurteil

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letzte Antwort am 23.11.2023 15:19:53 von k_hacker
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Kasee
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
298 Mal angesehen

Hallo 🙂 

Wir müssen einen Arbeitnehmer nach Beendigung des AV auf Grund eine Gerichtsverhandlung eine Abfindung als Einmalzahlung berechnen.

Welche Lohnart kann ich wählen ?

Die Abfindung ist SV-frei, aber steuerpflichtig?

 

Vielen Dank  

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
287 Mal angesehen

Beiträge auf der rechte Seite helfen nicht? Abfindung nach Gerichtsurteil 

 

Kasee
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
271 Mal angesehen

leider komme ich nicht weiter, da ich keine Lohnart im LuG habe, die die Abfindung als Einmalbezug abrechnet.

Laut Steuerberater muss die Abfindung als Einmalbezug abgerechnet werden

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k_hacker
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
216 Mal angesehen

Haben sie alle Datev- Standard -Lohnarten wie im verlinkten oberen Artikel?

 

Die sind für Abfindungen vorgesehen... (nach Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug)

 

Probeabrechnung an den StB damit mal gesendet? Hat der StB auch eine Lohnabteilung, evtl dort mal kurz schließen.

 

Auch können, wie im Hilfe-Dokument angemerkt, die vorhandenen Lohnarten kopiert und angepasst werden, wenn es denn individuell nicht passt.

VG
K. Hacker
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letzte Antwort am 23.11.2023 15:19:53 von k_hacker
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