Hallo 🙂
Wir müssen einen Arbeitnehmer nach Beendigung des AV auf Grund eine Gerichtsverhandlung eine Abfindung als Einmalzahlung berechnen.
Welche Lohnart kann ich wählen ?
Die Abfindung ist SV-frei, aber steuerpflichtig?
Vielen Dank
Beiträge auf der rechte Seite helfen nicht? Abfindung nach Gerichtsurteil
leider komme ich nicht weiter, da ich keine Lohnart im LuG habe, die die Abfindung als Einmalbezug abrechnet.
Laut Steuerberater muss die Abfindung als Einmalbezug abgerechnet werden
Haben sie alle Datev- Standard -Lohnarten wie im verlinkten oberen Artikel?
Die sind für Abfindungen vorgesehen... (nach Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug)
Probeabrechnung an den StB damit mal gesendet? Hat der StB auch eine Lohnabteilung, evtl dort mal kurz schließen.
Auch können, wie im Hilfe-Dokument angemerkt, die vorhandenen Lohnarten kopiert und angepasst werden, wenn es denn individuell nicht passt.