Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter trat am 29.02.2020 aus unserem Unternehmen aus. Nun erhält er aus einem Vergleich eine Abfindung, die ich jetzt erst im Mrz auszahlen kann.
Ich würde nun in seinen Stammdaten als letzten abzurechnenden Monat 03/2020 eingeben und die Abfindung in den Bewegungsdaten des Mitarbeiters im Mrz 2020 eintragen. Frage 1) als Nachberechnung 02/2020 oder mit 03/2020?
Frage 2) muss ich sonst noch etwas beachten?
Danke und Grüße
Eva
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
1) Austrittsdatum ist der 29.02. Dabei bleibt es ja, wenn die Abfindung "unter der Hand" vereinbart wurde. War die Abfindung das Ergebnis einer Güteverhandlung ist darauf zu achten, ob sich das Austrittsdatum ändert (beachten, ob bei einem späteren Austrittsdatum eventuell Lohnansprüche bestehen). Ändert sich das Austrittsdatum nicht, muss die Abfindung als Nachberechnung in den Februar gesetzt werden.
Dies allein schon (aber nicht nur) wegen den LSt-Merkmalen: Es kann ja sein, dass der AN direkt ab 01.03. einen anderen Arbeitgeber hat, der ihn mit den Lohnsteuermerkmalen des Hauptarbeitgebers abrechnet. Würde die Abfindung in den März gebucht würden entweder dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale zerschossen oder die Abfindung müsste von Ihnen mit LSt-Klasse 6 abgerechnet werden.
2) Es ist darauf zu achten, dass sie sv- und st-rechtlich korrekt abgerechnet werden. Steuerpflichtig, SV-frei.
Gruß zurück
Vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort und Mühe!
Ich hätte die 4330 genommen. LSt ja, SV nein.
Die Abfindung ist Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs. Dort wurde auch entschieden, dass der Austritt der 29.02.2020 ist. Somit wäre es korrekterweise eine Nachberechnung für 02/2020 wenn ich es richtig verstehe?
Lohnart ist OK. Und das mit der Nachberechnung für 02/2020 verstehen Sie richtig.
vielen Dank!