Liebe Community,
ich habe folgenden Fall:
Mitarbeiter ausgetreten zum 31.12.2024.
Ich befinde mich im Lodas aktuell im Monat 02/2025. Der Arbeitnehmer erhält nun in diesem Monat eine Abfindung. Wie ist die richtige Vorgehensweise zwecks Märzklausel?
Ich gehe davon aus, dass ich nun die Elstam-Meldung erneut auslösen muss?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Märzklausel betrifft nur die SV. Da eine Abfindung sv-frei ist, ist hier nichts zu beachten.
Steuerlich gilt das Zuflussprinzip, also ist es im dem Monat zu versteuern in dem es gezahlt wurde.
Und ja, es ist für den Auszahlungsmonat eine ELStAM-Anmeldung zu machen. Hier muss vorher geklärt werden, ob der AN wieder in Arbeit ist (dann Stkl. 6) oder arbeitslos?
Danke