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Abfindung nach Austritt (Betriebsübergang)

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letzte Antwort am 09.03.2026 14:38:14 von RuC
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RuC
Beginner
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Hallo Zusammen, 

 

ich habe folgendes Problem: 

Es hat ein Betriebsübergang nach §613a BGB zum 31.12.2025 stattgefunden. Ein Mitarbeiter wurde aus anderen Gründen zum 31.12.2025 gekündigt. 

 

Jetzt soll er eine Abfindung bekommen. Diese habe ich als Nachberechnung für 12/2025 im aktuellen Monat unter Bewegungsdaten > Erfassungstabellen > Nachberechnung Standard als Bruttobezug mit der Lohnart 208 Abfindung eingegeben. 

 

Nun zeigt die Probeabrechnung aber keine Lohnsteuer aus. 

Wie kommt das? Was habe ich bei meiner Eingabe vergessen?

 

Vielen Dank im Voraus. 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 3
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Die LSt wird in 2026 berechnet. Da keine weitere Einkünfte vorhanden sind und die Abfindung anscheinend unter dem Grundfreibetrag liegt, ergibt sich keine LSt.

 

Man kann unter Personaldaten > Beschäftigung > Steuer > Einmalbezüge/Sonstige Angaben unter Einmalbezüge den kumulierter Restverdienst oder unter vorauss. Monatsverdienst erfassen.

 

Ich gehe davon aus, dass eine StKl von 2025 verwendet wird?

Ist nachweislich bekannt, dass er keine neue Beschäftigung hat?

Ansonsten müsste mit StKl 6 abgerechnet wird, da der aktuelle Abrechnungsmonat für die StKl gilt.

Es muss eine manuelle ELStAM-Abfrage gemacht werden.

RuC
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Wie müsste ich genau vorgehen, wenn er mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird?

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letzte Antwort am 09.03.2026 14:38:14 von RuC
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