Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter hat einen Aufhebungsvertrag bekommen und soll Januar 2021 austreten.
Nun hat er in eine vorzeitige Beendigung in Anspruch genommen.
Er bekommt die Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes.
Ist die SV frei?
Weiter bekommt er auch noch die Gehälter einschl. Januar.
Ist die Zahlung auch mit einer Abfindung wegen Verlust des Ap. gleichzusetzen und damit SV frei?
Oder rechnet man die Gehälter trotz Austritt mit einem ganz normalen EBZ ab?
Vielen Dank vorab
Nico
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Nico,
standardmäßig werden Abfindungen sv-frei ausgezahlt.
Klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse ab, wie die Abfindung in Ihrem Fall zu behandeln ist.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Abfindungen finden Sie unter der Dokumentennummer 5303149.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG