Hallo zusammen,
ich habe eine Mitarbeiterin, die zum 31.3.2019 die Kündigung erhalten hat, sie ist dann vors Arbeitsgericht. Kündigung ist korrekt, aber sie bekommt noch eine Abfindung und einen Urlaubstag ausbezahlt.
Dachte mir ich kann dies, da ich April noch nicht abgeschlossen habe, über Korrektur des März und Abrechnung einzelne PNR wieder machen. Stammlohnart habe ich für die Abfindung die 208 genommen.
Ist dies korrekt? Gibt mir Lodas dann automatisch eine korrigierte elektronische LSt Bescheinigung ??
Muss ich die Mitarbeiterin für die elektrische LST wieder anmelden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Daniela Pietsch
Hallo Daniela Pietsch,
wird die Abfindung mit einer Nachbrechnung für den Monat durchgeführt, in dem der Mitarbeiter ausgetreten ist, muss keine neue ELSTAM Anmeldung erfolgen. Dies ist nur dann erforderlich, wenn die Abfindung in einem Monat nach dem Austritt abgerechnet wird.
Für die Abrechnung der Abfindung kann die Stammlohnart 208 verwendet werden. Diese Lohnart hat eine Vergleichsrechnung integriert, die prüft, ob die Abrechnung als sonstiger Bezug oder nach Fünftelregelung günstiger ist.
Informationen zur Abfindung finden Sie hier.
Eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung wird durch die Wiederholungsabrechnung erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG