Ein MA einer unserer Mandanten (Verein) hat vor Gericht eine Abfindung erstritten. Er soll 1.200 € wegen des Verlust des Arbeitsplatzes erhalten.
Da er die ÜL-Pauschale überschreitet, werden monatlich 390 € als Aushilfslohn verbeitragt. Die Abfindung ist ja sv-frei, aber eigentlich steuerpflichtig. DATEV rechnet aus der Abfindung jedoch keinen Steuerabzug (was ja logisch ist, denn der MA ist ja als Aushilfe geschlüsselt). Kann das richtig sein?
Hallo,
Informationen zum Thema "Abfindung bei geringfügig Beschäftigten mit 2 % Pauschalversteuerung" finden Sie im Dokument 5303149 unter Punkt: 6.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG