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Abfindung bei geringfügig Beschäftigten - LODAS

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letzte Antwort am 11.02.2016 11:25:10 von Michaela_Loos
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mhaas
Fachmann
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Ein MA einer unserer Mandanten (Verein) hat vor Gericht eine Abfindung erstritten. Er soll 1.200 € wegen des Verlust des Arbeitsplatzes erhalten.

Da er die ÜL-Pauschale überschreitet, werden monatlich 390 € als Aushilfslohn verbeitragt. Die Abfindung ist ja sv-frei, aber eigentlich steuerpflichtig. DATEV rechnet aus der Abfindung jedoch keinen Steuerabzug (was ja logisch ist, denn der MA ist ja als Aushilfe geschlüsselt). Kann das richtig sein?

Lang may yer lum reek
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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
2039 Mal angesehen

Hallo,

Informationen zum Thema "Abfindung bei geringfügig Beschäftigten mit 2 % Pauschalversteuerung" finden Sie im Dokument  5303149 unter Punkt: 6.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Michaela Loos

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 11.02.2016 11:25:10 von Michaela_Loos
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