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Abfindung bei Austritt und voller Erwerbsminderungsrente

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letzte Antwort am 12.05.2022 12:37:42 von Astrid_Preuß
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Ein Mitarbeiter erhält seit letztem Jahr, begrenzt auf einen Zeitraum von 3 Jahren, volle Erwerbsminderungsrente. Nun wurde sich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Zuge soll er eine Abfindung aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes bekommen. Ist es korrekt, dass in diesem Falle die Abfindung komplett brutto für netto abgerechnet werden kann, da das Einkommen in diesem Jahr = 0 ist und nur die Abfindung als mehrjähriger Bezug versteuert wird oder muss ich irgendwo die Rentenbezüge des Mitarbeiters hinterlegen zwecks Zusammenrechnung?

 

Wäre toll, wenn jemand eine Idee dazu hätte, ich arbeite mit Lohn und Gehalt und die Abfindung hatte ich jetzt mal mit 5.000 € durchgespielt.

 

Vielen lieben Dank im voraus

Constanze

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1559 Mal angesehen

Hallo Constanze,


Sie vermuten bereits richtig, dass aufgrund der steuerlichen Bewertung der Abfindung als mehrjähriger Bezug keine Steuer anfällt.


Eine rechtliche Auskunft darüber, ob die Rentenbezüge für die Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden sollen, können wir Ihnen nicht geben.


Sollten diese berücksichtigt werden, haben Sie die Möglichkeit, beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Steuerliche Eingaben“ den kumulierten Restverdienst zu hinterlegen, wenn Ihnen der genaue Betrag des laufenden Jahres bekannt ist.


Die steuerliche Behandlung der Abfindung können Sie sich unter Auswertungen | Berechnungsschemata anzeigen lassen. 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.05.2022 12:37:42 von Astrid_Preuß
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