Hallo und guten Tag zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich muss einen im Juli ausgetretenen Minijobber, 2% pauschSt. eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatz abrechnen.
Ist es korrekt das ich von dem Mitarbeiter eine 2. Personalnummer anlegen muss, die ID benötige um nach ELStAM abzurechnen und dementsprechend auch die Krankenkassenangabe usw. benötige? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Danke vorab an euch,
Gruß André
Hallo,
schauen Sie bitte in LexInform in Dokument Nummer 5303149, Punkt 5.
individuelle Steuer-Merkmale ja, KK bleibt Minijobzentrale. Die Abfindung ist ja sv-frei.
Super danke, das Dokument hatte ich mir durchgelesen, war mir nur mit der Krankenkasse nicht ganz sicher. Ich versuch die ID zu bekommen und annsonsten halt LStKl. 6.
Gruß André
Hallo Community,
ich habe im Dezember eine Abfindung bei einer Minijobberin abzurechnen mit Steuerklasse 6, was über die 2. (kopierte) Personalnummer passiert.
Bei Steuer/Pauschalsteuer berechnen habe ich Nein angeklickt.
Dann habe ich auf Arbeitnehmertyp 1 abgeändert, jedoch die Personengruppe 109 belassen und die Knappschaft als KK.
Das Programm rechnet auch Lohnsteuer.
Habe ich alles richtig gemacht?
Viele Grüße
Ulis
Die ID ist seit diesem Jahr Pflicht, sonst ist die DÜ der LStBescheinigung nicht möglich.
Ja, klar. Ist erfaßt durch das Kopieren des Minijobs.
Danke
War auch vor allem an den "Trittbrettfahrer" 😉 gerichtet, der schrieb, wenn er keine ID hätte, dann eben StKl. 6 - das allein reicht seit diesem Jahr eben auch nicht mehr. 🙂