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AZK Minusstunden verrechnen mit Urlaub bei fristloser Kündigung

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letzte Antwort am 06.08.2020 10:29:29 von lohnhilfe
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mariad_
Beginner
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Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage und zwar ein Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt zum 03.03.2017

Hat Resturlaubsanspruch von 4 Tagen noch stehen (dies wird im mit Märzabrechnung als Urlaubsabgeltung ausbezahlt)

Allerdings ist sein AZK-Konto mit minus 16,25 Std. belastet.

Wie am besten verrechne ich diese Minusstunden?

mariad_
Beginner
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Nachricht 2 von 6
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Also ich habe folgendes,

AZK-Minusstunden darf man nicht mit dem Urlaub (bzw. Urlaubsabgeltung) verrechnen! OK

Was ist wenn ich diese Stunden (Februar-Abrechnung) mit seiner Arbeitszeit verrechne? Ist es die Stammlohnart 460 oder 461?

AZK-Konto wurde von meiner Vorgängerin nie über LODAS geführt, sie hat es nur auf einem Blatt-Papier erfasst jeden Monat.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

da in Ihrem Fall das Arbeitszeitkonto auf Papier geführt wurde, können Sie die negativen Stunden über die Stammlohnart 101 – „Stundenlohn“, in den Bewegungsdaten mit Minus ( - ) erfassen. Um die Lohnart von Ihrer regulären Stundenlohnart zu unterscheiden, passen Sie bitte die Bezeichnung der Lohnart individuell an (z. B. AZK-Stunden). Prüfen Sie bitte, ob der Faktorschlüssel „Stundenlohn 1“ für die Verrechnung der negativen Stunden passt.

Die Stammlohnarten 460 - Az-Konto manuell sowie 461 – Ausgleich AZK Konto, werden nur abgerechnet, wenn ein Arbeitszeitkonto über LODAS angelegt wurde.

Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mariad_
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Danke schön Verena,

das mit der Stammlohnart 460 und 461 hab ich gemerkt, dass es nicht passte

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo,

 

wie kann man die LA bei Lohn und Gehalt individuell anpassen?

 

LG Julia

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

kopieren Sie dafür die Lohnart 1000 auf eine Freie Lohnart (1001, 1002, 1003?) und geben Sie ihr eine entsprechende Bezeichnung.

LG
VM
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letzte Antwort am 06.08.2020 10:29:29 von lohnhilfe
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