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AZK Minusbetrag bei Ende Ausgleichszeitraum

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letzte Antwort am 02.08.2024 09:21:55 von Astrid_Preuß
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_Nina_
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe einen Baulohnmandanten mit AZK.

Als AZK-Modell haben wir "Bauhauptgew. Ausgl-Konto" gewählt, unter Zeitraumbegrenzung/Verhalten am Ende des Auslgeichszeitraumes bei Zeitguthaben "Beigehaltung des Restguthabens".

 

Ende März endete der Ausgleichszeitraum und der Mitarbeiter hatte 0,0 Std., aber MINUS 22,41 € auf dem AZK stehen.

Was passiert mit diesem Minusbetrag?

Als Guthaben wäre es übertragen worden in den nächsten Ausgleichszeitraum, richtig?

Aber das Schulden gegenüber dem Arbeitgeber? Was passiert damit? Auf dem Buchungsbeleg (auch in DALY) habe ich den Betrag nicht finden können.

Vom Gehalt wird er auch nicht einbehalten.

 

Aber er kann doch auch nicht einfach so verschwinden.

Im April startet das AZK dann nämlich einfach bei 0,00....

 

Vielen Dank für eure Hilfe,

Nina

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo Nina,


Aufbau und Abbau des Arbeitszeitkontos werden immer mit dem aktuellen Stundenlohn durchgeführt. Wenn der Abbau mit einem höheren Stundenlohn ermittelt wird, kann das zu einem Minusbetrag führen.


Im Buchungsbeleg werden nur die abgerechneten Werte angezeigt. Der Restwert des Arbeitszeitkontos wird nicht ausgewiesen.


Je nach den Einstellungen des Arbeitszeitkontos kann auch der Minusbetrag in den neuen Zeitraum übertragen werden.


Der Minusbetrag wird übertragen, wenn unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitmodelle | Registerkarte ‚Zeitraumbegrenzung' in der Gruppe ‚Verhalten am Ende des Ausgleichszeitraums bei Zeitschulden' Beibehaltung der Zeitschuld ausgewählt ist.


Mit einer Neubewertung des Arbeitszeitkontos kann der Minusbetrag vermieden werden. Die Neubewertung erfolgt mit dem aktuellen Stundenlohn und kann nur in einem Monat vorgenommen werden, in dem der Mitarbeiter Plusstunden hat.


Bitte beachten Sie, dass die Neubewertung manuell in der Finanzbuchführung zu buchen ist.


Informationen zur Neubewertung finden Sie in unserem Dokument 1007777 - Lohn und Gehalt: Manuelles Arbeitszeitkonto anlegen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.08.2024 09:21:55 von Astrid_Preuß
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