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AVWL Anlage mit Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 07.05.2026 07:27:30 von Alex_Bock
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Alex_Bock
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

ich habe einen AVWL nach §10a und § 82 ff. EStG.

 

Ich finde leider keine aktuelle Hilfe, wie ich diesen Vertrag anlegen kann. Ich habe es jetzt wie folgt in Lohn und Gehalt angelegt:

Beim Mitarbeiter unter -Stammdaten/Entlohnung/Vermögenswirksame Leistung.

 

Der AG zahlt 40,00 € und der Vertrag beträgt insgesamt 200,00 €. Für den AG Zuschuss habe ich eine Steuer- und Sozialversicherungspflichtige Lohnart angelegt (Als Stammlohnart habe ich die 3100 genommen).

Für den Abzug ist das ganze etwas anstrengender, da es keine Abzugslohnart gibt, die ich mir hier zurecht fummeln kann. Also habe ich die LA 9841 um getextet.


Bei der Anlage der VL habe ich den Haken gesetzt, dass es sich um eine AVWL handelt.

In den Hilfeleistungen stand, dass man LA anlegen, diese in den Stammdaten/Entlohnung/Bezüge und Abzüge erfassen und dann eine Individuelle Überweisung beim AN hinterlegen soll. Allerdings kann ich bei der individuellen Überweisung nicht den Haken für die AVWL setzen. Ich meine aber, dass das wichtig ist, oder?

Bin ich hier auf dem Holzweg, oder kommt es bei der Versicherung dann richtig an?

Gruß Alex Bock

 

 

Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

also ich würde die LA9840 nehmen.

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Alex_Bock
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Nachricht 3 von 8
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Die Lohnart habe ich bei anderen Mitarbeitern. Da ich diese LA explizit mit AVWL-Abzug betexten wollte, konnte ich die 9840 nicht nehmen.

Wenn ich die LA nicht umtexte, kommen Fragen vom Mandant/Mitarbeiter

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 8
2254 Mal angesehen

Hallo,


in dem Dokument 5303178 "Vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge anlegen (Beispiele für Lohn und Gehalt)" wird diese Thematik aufgegriffen und das Vorgehen für die Abrechnung in Lohn und Gehalt erläutert.


Sie finden hier unter Punkt 3 zudem eine Verlinkung zur Beschreibung, wie Sie eine Lohnart in Lohn und Gehalt kopieren, um den Lohnartennamen bei Ihrer kopierten Lohnart anpassen zu können.


Für die Überweisung ist es an dieser Stelle nicht möglich beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Individuelle Überweisungen einen Haken für "AVWL" zu setzen. Vielleicht hilft es Ihnen als Alternative diese Information beim "Verwendungszweck" mit anzugeben.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Schnurrdant1008
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Nachricht 5 von 8
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Hallo liebe Community,

 

ich benötige Hilfe bei einem bestehenden Mitarbeiter.

Der Mitarbeiter möchte die 40 € Zulage vom Arbeitgeber erhalten aber keine 110 € aus seinem Nettolohn einbehalten lassen. 

 

Fehlermeldung: Sie haben für den VWL-Vertrag-Nr. 2 eine Arbeitgeberleistung für 05/2026 erfasst. Jedoch ist für den Zeitraum kein Nettoabzug hinterlegt. Das ist nicht erlaubt.

 

Ich habe den AG-Anteil (Lohnart 3100) mit 40,00 € hinterlegt. Muss ich zwingend einen Eigenanteil des Arbeitnehmers als Nettoabzug erfassen, auch wenn der Vertrag rein arbeitgeberfinanziert sein soll?

 


Wenn der Arbeitgeber die 40 € komplett übernimmt, fließen diese in das Brutto (steuer-/beitragspflichtig) und müssen dann unten wieder vom Nettolohn an das Institut üb. werden, richtig?

 

Kann ich den VWL Beitrag vom AN über die Netto-Lohnart von 110 € auf 40 € reduzieren und die netto 40,00 € vom Arbeitgeber an die Versicherung überwiesen lassen? 

 

Danke schon mal für Ihre Zeit! 

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Alex_Bock
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

 

wie hoch ist der Vertrag insgesamt? 150,00 €?

Wer soll dann den Rest bezahlen, wenn der AG eine Zuzahlung in Höhe von 40 € nur macht?

 

LG Alex Bock

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Schnurrdant1008
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Danke für den Hinweis. Der Vertrag kann nicht geändert werden.

 

D.h. nur der Arbeitgeber könnte z.B. 100 € mehr als laufenden AG-Anteil brutto für die VWL hinzubezahlen, richtig?

 

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Alex_Bock
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

 

den Vertrag bitte nochmal genau prüfen. 

Der AN kann nicht einfach sagen, er möchte keinen Nettoabzug, wenn der AG nicht bereit ist, mehr als 40,00 € zu bezahlen. 

 

Grundsätzlich ist der übersteigende Betrag, der nicht vom AG übernommen wird, eine Gehaltsumwandlung, da es sich im Normalfall um eine betriebliche Altersvorsorge handelt.

LG Alex bock

7
letzte Antwort am 07.05.2026 07:27:30 von Alex_Bock
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