Guten Tag zusammen,
wir werden wohl in kürze Arbeitnehmer online "starten". Eine Frage stellte sich uns hierbei. Wir werden die Gehaltsabrechnungen den Mitarbeitern ca 10 Tage nach Erstellung zur Verfügung stellen, also zum Monatsende.
Nun zur Frage: Wenn wir beispielsweise am 16ten d.l.M. den Lohnlauf fahren, am 17ten d.l.M. aber eine Wiederabrechnung einzelner Personalnummern machen, bekommt der korrigierte Mitarbeiter dann nur die finale Lohnabrechnung zu sehen, oder tatsächlich auf die erste Version vom 16ten?
Vielen Dank vorab,
Tim Steffen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Steffen,
es ist möglich, einen Zeitversatz zu hinterlegen. In diesem Zeitfenster durchgeführte Wiederabrechnungen werden dem Arbeitnehmer dann nicht angezeigt.
Diese Einstellung können Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen im Register Arbeitnehmer online hinterlegen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG