Hallo Community, ich brauche bitte eine Info. Ein Arbeitgeber möchte für ein paar seiner Mitarbeiter AN Online verwalten, da diese sich selbst nicht registrieren möchten. Sie übergeben dem AG nach Erhalt die von DATEV zugeschickten Registrierungsbriefe. Kann der AG für jeden betreffenden Mitarbeiter die gleichen Zugangsdaten nach Erstregistrierung verwenden oder bekommt er dann eine Fehlermeldung? Ich hatte so einen Fall noch nicht, daher die Frage. Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
What? 😳 Auf Ideen muss man kommen ...
Und warum nutzt der AG kein DATEV Unternehmen online und lässt seine MA, die kein ANO wollen, da aus dem Spiel? Und was genau hat das mit KUG zu tun?
Wieso diese Antwort?? Ich bin absoluter Frischling in der Community, normal finde ich immer alles selber raus. Aber hier weiß ich grad nicht weiter. Der AG möchte kein Unternehmen online, das ist völlig in Ordnung so. Ich möchte eine hilfreiche Antwort auf meine Frage, ob es möglich ist oder nicht. 95% der Mitarbeiter registrieren sich selbst bei ANO. Nur 4 oder 5 MA möchten das nicht.
@HS0512 schrieb:
Der AG möchte kein Unternehmen online, das ist völlig in Ordnung so.
Kann ich ja nicht wissen 😉. Steht ja nicht in Post #1 drin.
Aber es heißt ja Arbeitnehmer online und nicht Arbeitgeber online 🤔. Würde ich aus Prinzip schon nicht machen wollen, weil es so von DATEV nicht vorgesehen ist. Und ich weiß auch nicht, ob das rechtliche Konsequenzen hätte.
Technisch ist immer vieles möglich; ob das auch immer der Weisheit letzter Schluss ist, steht immer auf einem anderen Blatt.
Ich würde dem Mandanten Unternehmen Online nahe bringen und die Vorteile aufzeigen. Dann kann er sich alle Auswertungen ansehen inkl. derer, die nicht brutto/netto lauten und wenn die AN dann nicht wollen, ist das so und wird für mich als Option betrachtet.
I'm out ✌️.
Vielen Dank für die Info 🙂 UO online haben wir schon besprochen, kommt so nicht infrage. Es ist grundsätzlich so, dass sich der AG zukünftig den Aufwand ersparen möchte, die Auswertungen selbst auszudrucken und an den AN auszuhändigen, auch im Hinblick auf Material und Umwelt. Bei der Masse an AN verständlich, ganz besonders in digitalen Zeiten. Verschlüsselter Versand per mail über DATEV an die AN wurde auch vorgeschlagen. Trotzdem Entscheidung für ANO, was grundsätzlich für jeden MA eine gute Sache ist. Nur eben die paar wenigen AN möchten sich nicht selbst registrieren. Wir werden sehen 😉
Moin Moin
Vielleicht ist da etwas mehr Aufklärung gefragt. Die Registrierung bei Datev zu verweigern, würde nur dann Sinn machen, wenn Datev dadurch keine persönlichen Daten erhält. Doch die hat Datev ohnehin schon, sonst wäre die Abrechnung insgesamt nicht möglich.
Datev ist für AN Online ein Auftragsverarbeiter. Insofern ist da datenschutzrechtlich kein Problem. Ich sehe das Argument für die Verweigerung nicht. Und ich bin höchst datenschutzaffin!
Zwingen kann mann die AN nicht. Aber vielleicht lohnt es sich nachzufragen, warum sie Betreffenden ANO ablehnen. Vielleicht gibt es einen triftigen Grund. Oder vielleicht gibt es auch nur Ängste - bzgl. was auch immer. Die Ablehnung verstehen mag weiterhelfen.
QJ