Hallo,
ich habe eine Frage zu Lohn und Gehalt.
Ich habe die Februar Löhne bereits abgerechnet und nun soll ich doch noch ein Mitarbeiter für Februar anmelden und abrechnen.
Wie mache ich das nun am besten?
Muss ich jedes Mal den Monatsabschluss und die Lohnabrechnung zurück setzen und alle MA nochmal abrechnen?
Für Tipps wäre ich dankbar.
LG Anne
Guten Morgen,
in der Praxis entscheide ich das immer von Fall zu Fall, je nachdem, wie ausführlich der Monatsabschluss ist und wann diese Korrektur vorgenommen werden soll.
Bekommt der Mandant die Lohnabrechnungen per Post über das Rechenzentrum geschickt, die Zahlungsdatei an seine Bank geschickt usw. würde ich ums Verrecken den Monatsabschluss nicht zurück setzen. Ebenso würde ich dies unterlassen, wenn ich erst am 20. März erfahre, dass im Februar noch jemand eingetreten ist.
Ohne Monatsabschluss einfach den Angestellten anlegen, eine Lohnabrechnung durchführen. Die SV-Meldung steht jetzt auf der Mandanten-Ebene zum versenden bereit. Diese manuell versenden. Somit hat die Krankenkasse die Meldung.
Damit der Angestellte vor der nächsten Lohnabrechnung sein Geld erhält schaue ich, welcher Auszahlungsbetrag für den Eintrittsmonat anfällt, gebe diese Summe - ja nachdem, wie die Zahlungen durchgeführt werden - dem Arbeitgeber weiter, erstelle im Zahlungsverkehr eine Sepa-Überweisung oder wie auch immer und gebe diesen Auszahlungsbetrag für den Eintrittsmonat als Vorschuss-ähnliche Zahlung in die Lohnabrechnung ein. Somit ist sichergestellt, dass die Bezahlung für den Eintrittsmonat nicht versehentlich doppelt (also einmal jetzt und einmal mit der nächsten Lohnzahlung) gezahlt wird.
Auch ich entscheide das von Fall zu Fall.
Allerdings können Sie, wenn Sie sich für das Rücksetzten des Monatsabschlusses entscheiden, auch nur diesen einen Mitarbeiter abrechnen und müssen nicht alle Mitarbeiter noch einmal abrechnen.
Sollten Sie sich gegen das Rücksetzen des Monatsabschlusses entscheiden, so müssen Sie nicht zwingend bereits vorab eine Abrechnung erstellen. Auf Mitarbeiterebene können Sie über den Menuepunkt Abrechnung | DEÜV-Meldung die Anmeldung sofort anstoßen. Danach eine Probeabrechnung machen, den Auszahlungsbetrag für den Vormonat ermitteln und diesen über Erfassen | Stammdaten | Abschlagszahlungen erfassen. Wenn Sie keinen Zahlungsträger mehr wollen, können Sie den Haken "Zahlungsträger unterdrücken" setzen. Danach Stoßen Sie eine Abschlagszahlung über Abrechnung | Abschlagszahlung an. Dann haben Sie automatisch einen Abschlag für die Lohnabrechnung hinterlegt, sodass Sie den Einbehalt der Zahlung nicht vergessen können.
Viele Grüße
T. Reich