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AN Wohnort und Tätigkeitsstätte im EU Ausland

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letzte Antwort am 13.02.2023 15:24:12 von VivienLinow
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VivienLinow
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Hallo zusammen,

 

folgender Sachverhalt:

 

Mandant möchte einen AN mit Wohnort und Tätigkeitsort in Spanien einstellen und Ihm ein Netto Lohn auszahlen.

 

Was muss er beachten bzw. was muss in Deutschland abgeführt werden? Oder muss er die Beitrags - und Meldepflichten von Spanien beachten? Wie wird dieser dann in der Lohnbuchhaltung abgerechnet?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Vivien

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Vivien,

 


handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen deutschen oder um einen spanischen Staatsbürger? Für deutsche Arbeitnehmer mit Wohn- und Tätigkeitsort in Spanien gilt das Doppelbesteuerungsabkommen. Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn hat Spanien, wenn sich der deutsche Arbeitnehmer länger als 183 Tage im Kalenderjahr (=Steuerjahr) in Spanien aufgehalten hat.


Die Bundesrepublik Deutschland stellt den Arbeitslohn unter Anwendung des Progressionsvorbehalts steuerfrei.


Der Aufenthalt im Ausland hat keine Auswirkung auf die Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin so versichert, als würde er in Deutschland arbeiten.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 5303230 - Doppelbesteuerungsabkommen (Beispiele für Lohn und Gehalt) unter Punkt 2.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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VivienLinow
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Hallo Matthias,

 

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Der AN ist spanischer Staatsbürger.

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letzte Antwort am 13.02.2023 15:24:12 von VivienLinow
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