Bei einem Minijobber, der ab 10/22 die 520,- € verdient, wird kein AN-Kammerbeitrag berechnet, obwohl rechts oben die BMG angegeben ist.
Bisher war es so, dass bei einem Entgelt bis zu 450 € kein Beitrag anfällt.
Wann wurde beschlossen, dass dies jetzt 520 € sind? Ich konnte diesbezüglich bisher nichts finden.
Hab es selbst gefunden. Keine Beitragspflicht bis zur Geringfügigkeitsgrenze.