Hallo,
gibt es eine Feste Lohnart in Datev für Mietzuschuss, welcher vom AG übernommen wird? Die Miete zahlt der Arbeitnehmer selbst, AG zahlt ausschließlich einen Zuschuss dazu, es handelt sich nicht um einen Zweitwohnsitz.
Danke vorab,
viele Grüße
EW
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo EW,
grundsätzlich können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft darüber geben wie der Mietzuschuss abgerechnet werden muss. Für das Nennen einer richtigen Lohnart benötigen wir immer die Angabe, wie der Betrag steuer- und sozialversicherungsrechtlich abzuführen ist.
In Lohn und Gehalt stehen Ihnen folgende Standard-Lohnarten mit der Bezeichnung "Miete" zur Verfügung:
- Lohnart 2680 - Miete, netto, jährl.
- Lohnart 2610 - Miete, netto
- Lohnart 2555 - Miete, jährl.
- Lohnart 2506 - Miete
- Lohnart 9007 - Miete
Bei der Lohnart 9007 handelt es sich um eine Netto-Lohnart, bei allen anderen um Brutto-Lohnarten.
Bitte prüfen Sie die gesetzliche Behandlung der aufgeführten Lohnarten auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit die für Sie richtige Lohnart für die Berechnung von Steuer und Sozialversicherung auszuwählen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit bestehende Lohnarten zu kopieren und umzubenennen. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Dokument 1071690 unter Punkt 3.4.
Gunten Morgen,
sollte es sich um eine doppelte Haushaltsführung handeln, kämen noch die Lohnarten 9630 (Auszahlung über Lohn und Gehalt) und 9640 (Auszahlung über einen anderen Weg oder Gestellung) in Frage. Diese werden auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend ausgewiesen.
Viele Grüße
T. Reich