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AG hat einen Erstattungsanspruch bei der Malerkasse, wie kann ich es aus dem Programm beantragen?

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letzte Antwort am 05.05.2025 12:17:42 von LadeganKatja
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LadeganKatja
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Hallo zusammen,

 

bei meinem Malerbetrieb habe ich für die Mitarbeiter die Lohnnachweiskarten erhalten. Nach Prüfung stellte ich fest, dass bei einigen es mit meinen Meldungen nicht übereinstimmen. Nach Rücksprache mit der Malerkasse wurde mir gesagt, dass bei 2 Mitarbeiter der Urlaub zwar ausgezahlt wurde, aber der Erstattungsanspruch von Seiten des Arbeitgebers fehlt. Das heißt, dass der Arbeitgeber für die beiden AN von der Malerkasse Beträge zurückerstatten lassen kann. Er sagte mir, dass die Erstattung über das Lohnprogramm beantragt werden soll. Wie genau mache ich es? Ich finde nichts dazu.

 

VG

cro
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Die Stammdaten für das Baugewerbe Maler sind richtig hinterlegt. Dann bei den Beschäftigten die Vortragswerte 2024 an die LNK anpassen und über Bewegungsdaten (z.B. LA 8041) Urlaubstage VJ abrechnen. Lohn 2023 und älter können Sie allerdings nicht mehr über DATEV korrigieren.

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LadeganKatja
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Ja, das habe ich schon überprüft. 

Es geht um Erstattungsansprüche 2023 und älter für den Arbeitgeber, so wie die Malerkasse es mir mitgeteilt hatte. Der Mitarbeiter soll nichts erstattet bekommen.

 

Wenn ich es über die Korrekturwerte beim MA erfassen, dann würde es eine Korrektur in der Abrechnung geben. Dies sollte aber nicht passieren.

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cro
Experte
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Das ist nicht mehr Ihr Fall. Das muss im ungünstigsten Fall durch den Mandanten rechtlich durchgesetzt werden. Im Lohn würde ich sagen, sorry.

 

Aber vielleicht gibt es ja ein ganz einfaches Formular bei der Malerkasse.

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LadeganKatja
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Hallo zusammen,

 

ich bin mittlerweile dahinter gestiegen, wo das Problem bzw. der Fehler lag. In den Vortragswerte wurden scheinbar bei der Anlage falsch erfasst. Die Werte habe ich nun durch die Korrekturwerte erfasst und hoffe, dass diese beim Jahreswechsel nun passen werden.

 

VG

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letzte Antwort am 05.05.2025 12:17:42 von LadeganKatja
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