Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Herr S. und Frau S. (Jahrgang 63 und 62) sind beide Ärzte und betreiben eine eigene Praxis für Allgemeinmedizin.
Im Januar 2024 wird diese Praxis aufgekauft und beide Ärzte erhalten einen Anstellungsvertrag. Das Bruttogehalt wird auf 10.000,00 € im Monat festgesetzt.
Die Eheleute waren beide durch die Selbstständigkeit schon immer privat versichert.
Weiß jemand, ob die beiden Ärzte einen Anspruch auf einen steuerfreien AG-Zuschuss zur KV und PV haben. Oder gibt es eine Regelung, dass diese ausgeschlossen ist, weil die beiden Ärzte immer selbständig waren?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung 🙂
Hallo,
meines Wissens haben beide, da sie ja jetzt Arbeitnehmer sind, Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur privaten KV und PV.
Haben sie darüber hinaus auch Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur RV, falls/da sie weiterhin in einem berufsständigen Versorgungswerk rentenversichert sind?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.