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AG-Zuschuss zum E-Bike; keine Gehaltsumwandlung; AN ist Eigentümer

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letzte Antwort am 05.05.2021 09:02:40 von katharina_1983
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katharina_1983
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Nachricht 1 von 3
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Hallo liebe Community,

 

nach ewigem Suchen, schreibe ich nun doch hier...

 

Folgender Sachverhalt:

 

- Der Arbeitnehmer erwirbt das E-Bike selbst.

- Der Arbeitgeber ist demnach nicht der Eigentümer.

- Der AG leistet einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 80 Euro.

- Keine Gehaltsumwandlung.

 

Gewählt: Stammlohnart 202 - Richtig?

 

Was muss im Bereich "Steuer/SV/UV" angepasst werden?

=> Pauschale Steuer oder nicht?

=> Habe ich etwas nicht bedacht?

 

Ich bedanke mich im Voraus.

 

Herzliche Grüße

Katharina

 

J_B
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
665 Mal angesehen

Hallo Katharina,

 

ich bin der Meinung, wenn der Arbeitnehmer das E-Bike selbst erwirbt und der Arbeitgeber ist nicht Eigentümer des E-Bikes, so ist ein Arbeitgeberzuschuss wie jeder andere Zuschuss auch steuer- und beitragspflichtig. Wenn du die Stammlohnart 202 nutzen möchtest darfst du demnach nichts an der Steuer- und SV-rechtlichen Behandlung ändern.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
katharina_1983
Beginner
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Nachricht 3 von 3
610 Mal angesehen

Hallo J_B,

 

danke Dir. Das habe ich auch so abgerechnet.

 

Viele Grüße

Katharina

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letzte Antwort am 05.05.2021 09:02:40 von katharina_1983
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