Hallo liebe Community,
nach ewigem Suchen, schreibe ich nun doch hier...
Folgender Sachverhalt:
- Der Arbeitnehmer erwirbt das E-Bike selbst.
- Der Arbeitgeber ist demnach nicht der Eigentümer.
- Der AG leistet einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 80 Euro.
- Keine Gehaltsumwandlung.
Gewählt: Stammlohnart 202 - Richtig?
Was muss im Bereich "Steuer/SV/UV" angepasst werden?
=> Pauschale Steuer oder nicht?
=> Habe ich etwas nicht bedacht?
Ich bedanke mich im Voraus.
Herzliche Grüße
Katharina
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Katharina,
ich bin der Meinung, wenn der Arbeitnehmer das E-Bike selbst erwirbt und der Arbeitgeber ist nicht Eigentümer des E-Bikes, so ist ein Arbeitgeberzuschuss wie jeder andere Zuschuss auch steuer- und beitragspflichtig. Wenn du die Stammlohnart 202 nutzen möchtest darfst du demnach nichts an der Steuer- und SV-rechtlichen Behandlung ändern.
Hallo J_B,
danke Dir. Das habe ich auch so abgerechnet.
Viele Grüße
Katharina