Hallo und guten Tag,
ich habe einen Mitarbeiter, der 77,10 Euro Arbeitgeberzuschuss zur BAV erhält, der Betrag ergibt sich aus
2 BAV Verträgen. Zuschuss 1 38,10 Euro und Zuschuss 2 39,00 Euro= 77,10 Euro.
Bis zum Monat 10/2018 wurde der Betrag (77,00 Euro) mit der Lohnart 903 Betr. AV. AG lfd. St-frei auf der Lohnabrechnung geführt.
Im Monat November hat Lodas automatisch die Lohnart 900 Betr. AV. AG lfd. St-pfl mit einem Betrag von 2,10 Euro gewählt.
Die restlichen 75,00 Euro wurden mit der Lohnart 903 (also steuerfrei) geführt.
Die Steuerfreiheit des AG Zuschusses hängt doch von der BBG in der Rentenversicherung ab. D. h. 192,00 Euro Zuschuss wären steuerfrei.
Liege ich da falsch, wo ist mein Denkfehler? Ich komme gerage nicht weiter.
Vielen Dank und viele Grüße
Mandy Kirschbaum
Moin Moin Frau Kirschbaum,
Die Steuerfreiheit des AG Zuschusses hängt doch von der BBG in der Rentenversicherung ab. D. h. 192,00 Euro Zuschuss wären steuerfrei.
die Steuerfreiheit richtet sich nach den Gesamtbeiträgen aus Gehaltsumwandlung und AG-Zuschuss und ist ein Jahresbetrag.
Für 2018 sind insgesamt 6.240 Euro steuerfrei (siehe z.B. https://www.haufe.de/personal/entgelt/bav-steuerliche-aenderungen-bei-der-altersversorgung_78_434564.html).
Die Gesamtbeiträge bei Ihrem Mitarbeiter müssten also im November 2018 mehr als 6.240 Euro betragen haben.
Hab es gerade durchgerechnet. Passt! Somit sind jetzt alle Beträge steuer-/sv-pflichtig.
Vielen Dank 🙂