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AG-Zuschuss (Aufstockung auf 100%) bei Entschädigung nach IfSG

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letzte Antwort am 04.05.2021 16:34:01 von Flitze0815
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K_Schmidt_21
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Hallo,

bei der neuen Berechnung der Entschädigungszahlung IfSG (Quarantäne) anhand der KUG-Tabelle ist bei uns folgender Sachverhalt aufgetreten:

lt. alter Berechnung war das ausgefallene Nettoentgelt 486,00 €. Nach neuer Berechnung ab 31.03.21 beträgt das ausgefallene Netto nur noch 429,00 €.   

Gibt es die Möglichkeit den Differenzbetrag  von 57,00 € als Aufstockung (wie bei der KUG Berechnung) auf 100 % steuer- und sv-frei aufzustocken. 

Gibt es dazu Richtlinien oder Gesetze?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

VIWAS
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Auf Sachsen.de kann man dazu folgendes finden:

 

Der Arbeitgeber kann die Entschädigung aufstocken. Zuschüsse, die zusammen mit der Entschädigung den tatsächlichen Verdienstausfall nicht übersteigen, werden nicht auf die Entschädigung angerechnet (vgl. § 56 Absatz 8 Nr. 1IfSG). Bei höheren Zuschüssen erfolgt eine Anrechnung auf die Entschädigungszahlung, die sich dann entsprechend verringert.

 

Wie sich die steuerliche Behandlung darstellt kann ich leider nicht sagen.

Unwissenheit ist ein Segen!
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LF
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Falls mit LuG gearbeitet wird: ist nicht der tatsächliche Nettoausfall mit der Lohnart 3600 zu hinterlegen?

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VIWAS
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@LF Seit 31.03. wird der Nettoausfall anhand der KUG Tabelle Leistungssatz 1 ermittelt.

Am Besten schauen Sie sich folgende Dokumentennummer an die überarbeitet wurde: Dok.-Nr.: 1008868

Über das Thema wurde hier im Forum auch schon ausgiebig diskutiert. 

Ich empfehle dazu diesen Thread:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Entsch%C3%A4digung-Absonderung-ab-31-03-2021/m-p/214647#M50397

 

 

Unwissenheit ist ein Segen!
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LF
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Hier scheint es mit dem Dokument ein Missverständnis zu geben. Meiner Vermutung nach verwechseln Sie die Entgeltdifferenz des pauschalierten Nettoentgelts mit dem Nettoentgelt.

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Flitze0815
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Ab dem 31.03.21 wird der Netto-Ausfall anhand der Differenz zwischen den beiden pauschalierten Nettoentgelten gemäß KUG Tabelle, Leistungssatz 1 errechnet und dann auf 100% hochgerechnet. 

Logischer ist der tatsächliche Nettoausfall, so wie es bis zum 30.03. gültig war; aber wer fragt schon nach Logik?

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 04.05.2021 16:34:01 von Flitze0815
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