Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
100,00 € Gehaltsumwandlung für Betr. AV §3/63
26,59 € A VWL Zuschuss durch AG für bAV
126,59 €
18,99 € 15 % Pflichtzuschuss durch AG
145,58 € Zahlung durch Bankeinzug
Im Buchungsbeleg ergeben sich Differenzen beim Konto 1750/1748.
Der Betrag in Höhe von 26,59 € (VL) wird doppelt als Verbindlichkeit verbucht.
Kann mir jemand eine Tipp geben?
Hallo,
Ihren Screenshots zur Folge werden bereits in der Brutto/Netto-Abrechnung die 26,59 € doppelt gebucht.
Gemäß Ihren Angaben gibt es nur einen bAV-Vertrag mit einer Entgeltumwandlung i. H. v. 100,00 €. Den AG-Pflichtzuschuss i. H. v. 18,99 € können Sie manuell in der Registerkarte „Beiträge“ als abweichenden AG-Pflichtzuschuss vorgeben.
Für die verbleibenden 26,59 € erfassen Sie einen VWL-Vertrag und aktivieren hier das Kontrollkästchen „AVWL-Altersvermögenswirksame Leistung“.
Informationen zur Abrechnung einer AVWL finden Sie in unserem Dokument 9219364 – Vermögenswirksame Leistungen unter Punkt 2.1.
Hallo Frau Preuß,
der bAV-Vertrag sieht vor, dass 145,58 € mit Bezug auf §3 Nr. 63 EStG als Beitrag gezahlt werden.
Sie sehen einen VWL Vertrag mit einem Betrag in Höhe von 26,59 € AG Anteil vor,
der dann SV und St-pflichtig wäre?
Nur der Gehaltsverzicht 100,00 € und der AG-Pflichtzuschuss 18,99 € würden
SV und St-Frei durchlaufen?
Hallo,
wir können Ihnen rechtlich als DATEV keine Aussage darüber geben, wie Ihr bAV-Vertrag in Hinblick auf die Steuer- und SV-Berechnung, abgerechnet werden muss.
Ihrem Screenshot im ersten Beitrag zur Folge, ist der Vertrag aktuell so angelegt, dass der Arbeitnehmer auf 126,59€ von seinem Gehalt verzichtet. Zusätzlich erhält er von seinem Arbeitgeber einen AVWL-Zuschuss in Höhe von 26,59€, sowie den AG-Pflichtzuschuss von 18,99€. Dies ergibt in Summe einen Gesamtbetrag von 172,17€.
Wie von Ihnen beschrieben, soll der Gesamtbetrag allerdings nur 145,58€ betragen, d.h. es ergibt sich eine Differenz von 26,59€, die auch im Buchungsbeleg verbucht wurde.
Wie von meiner Kollegin @Astrid_Preuß beschrieben, handelt es sich bei der Differenz vermutlich um eine doppelte Erfassung des AVWL-Betrags. Ihren Angaben zur Folge verzichtet der Arbeitnehmer auf 100€ zu Gunsten seines bAV-Vetrages. Sie haben allerdings als Gehaltsverzicht einen Betrag von 126,59€ erfasst. Dies würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer neben den 100€ noch auf weitere 26,59€ verzichtet.
Wir empfehlen Ihnen, die Beträge in Hinblick auf die AVWL noch einmal zu überprüfen.
Gerne wenden Sie sich auch über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihren Sachverhalt individuell mit Ihnen klären können.
Hallo Frau Heubeck,
ich habe mir Ihren Beitrag in der Community vom 23.04.2020 noch einmal angesehen
und den AG-Anteil VL nun als Betr AV AG-Anteil mit der Lohnart NEU 4701 angelegt.
(SV- und St-frei). Der Betrag in Höhe von 26,59 € fließt auch nicht in das Gesamtbrutto ein.