abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

AAG bei 12 Stundenschichten

5
letzte Antwort am 18.03.2016 10:58:41 von Laura_Klaus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
hexe
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
599 Mal angesehen

Ich rechne den Lohn von einem privaten Intensivpflegedienst ab und stoße da auf die ein oder andere Frage; die Damen und Herren haben keine regelmäßige Arbeitszeit, da sie 12 Stundenschichten machen zur Betreuung der Patienten. Was bedeutet, dass sie dann auch wieder frei haben oder auch Zulagen bekommen.

Lt. Arbeitsvertrag arbeiten sie an 5 Tage 40 Stunden, ich habe es im Programm Lodas auch so eingegeben, verteilt auf Montag-Freitag, was aber ja nicht wirklich stimmt.

Was passiert nun, wenn eine Mitarbeiter/in krank wird, was erhält der AG an AAG's zurück? Bezahlen muss er die 12 Stunden aber erstattet werden ihm nur 8 Stunden wenn ich mich nicht täusche, wie muss ich es richtigerweise eingeben?

Kann mir jemand helfen oder rechnet jemand auch bereits so einen Pflegedienst ab?

Habe vergessen zu erwähnen, dass sie Festgehälter haben, also nicht nach Stunden abgerechnet werden.

0 Kudos
Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
95 Mal angesehen

Hallo,

für Ihren Sachverhalt habe ich einen Auszug aus dem Dokument 1021681 , Punkt 11.1:

„Bei Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten muss besonders auf eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten und Arbeitstage geachtet werden. Bei diesen Beschäftigten wird z. B. eine feste Anzahl von Stunden an unterschiedlichen Wochentagen gearbeitet, die sich Woche für Woche ändern.

Wenn die genaue Erfassung nicht erfolgt, kann das eine falsche Berechnung der Erstattung und somit die Übermittlung eines fehlerhaften Erstattungsantrags zur Folge haben. Nehmen Sie die genaue Erfassung der Arbeitszeiten unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit vor. Hier können Sie pro Kalenderwoche hinterlegen, an welchen Tagen wie viele Stunden gearbeitet werden.“

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
hexe
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 6
95 Mal angesehen

Hallo Frau Heinlein,

leider war die Lösung nicht so einfach, hat nicht funktioniert. Das Programm greift nicht nur auf die Sollarbeitszeiten zu, sondern auch auf die regelmäßigen Arbeitszeiten.

Ich musste meinen AAG Antrag händisch im Programm eingeben.

Vielen Grüße

Doris Meelich

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
95 Mal angesehen

Hallo Frau Meelich,

die von Frau Heinlein vorgeschlagene Lösung sollte für Ihren beschriebenen Sachverhalt funktionieren.

Gerne möchten wir Ihre Daten prüfen. Hierfür sind die fallspezifischen Ordnungsbegriffe (Bnr/Mdt/Pnr) erforderlich. Bitte wenden Sie sich deshalb über einen anderen Servicekanal an uns.

Ein schönes Wochenende wünscht
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
hexe
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
95 Mal angesehen

Hallo Frau Klaus,

dies hat Frau Brändlein bereits erledigt und der Schluss war eben, dass in diesem speziellen Fall es nicht funktioniert, da das Programm bei den Sollarbeitszeiten Kalenderwochen in denen ich eine "Null" eingebe, diese nicht lesen kann und dann auf die regelmäßigen Arbeitszeiten zugreift.

Sollten Sie eine andere Lösung haben, dann können Sie mir diese gerne mitteilen.

Vielen Dank und auch ein schönes Wochenende.

Doris Meelich

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 6
95 Mal angesehen

Hallo Frau Meelich,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Schade, dass es in Ihrem speziellen Fall nicht funktioniert hat.

Sonnige Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

0 Kudos
5
letzte Antwort am 18.03.2016 10:58:41 von Laura_Klaus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage