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AAG Krankmeldungen rückwirkend eintragen?

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letzte Antwort am 26.04.2018 12:38:17 von oehme
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oehme
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Hallo,

Habe Fehlzeiten aus 2016 ins Lodas nach 2018 eingetragen. Leider bekomme ich die Auswertung 451 gar nicht und auch keine Fehlermeldung. Somit bekommt der AG keine Erstattung, da der Antrag gar nicht raus geht. Ist 2016 dann zu lange her und es würde nur mit SV-Net manuell gehen?

Habe keine Ahnung was ich da noch machen soll. Nachberechnung geht ja ebenfalls nicht. Eine Arbeitnehmerin ist sogar schon abgemeldet.

Kann mir jemand helfen?

MFG

C.Oehme

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björn
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Hallo Frau Oehme,

da bleibt Ihnen leider keine andere Wahl als die Anträge über sv.net zu erstellen. Auch in diesem Fall gilt, dass LODAS nur das aktuelle und das Vorjahr abrechnen kann.

Gruß

B.Niggemann

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oehme
Einsteiger
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Wir haben jetzt noch Krankmeldungen von 2017 und diese kommen ebenfalls nicht.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 11
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Probieren Sie mal in den entsprechenden Bearbeitungsmonat zu wechseln und dort die Krankmeldung einzutragen und im aktuellen Monat dann mit 1/96 für diese Mitarbeiter eine Nachberechnung zu generieren.

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oehme
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Nachricht 5 von 11
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So haben wir alles erledigt... Beim schicken zeigt er auch den Nachberechnungsmonat an, allerdings kommt kein Antrag. ( Wir wollen eine Krankmeldung 10/2017 eingeben ). Mitarbeiterin ist ab 01.07.2017 beschäftigt. Sie ist Vollzeit beschäftigt hat einen Festlohn ( in Stammdaten hinterlegt ), Beschäftigungszeit ist eingegeben mit 40 Stunden von Montag bis Freitag und das Krankheitsdatum wara der 16.10.2017 ( ein Montag ) und somit sollte es eigentlich kommen.

MFG

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björn
Experte
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Was sagt denn das Fehler-/Hinweisprotokoll?

Haben Sie die Erstattungsform der Lohnart im Register SV... mal geprüft?

Ist die Entlohnungsform "Gehalt" beim Mitarbeiter unter der Beschäftigung angelegt?

Ist in der Sozialversicherung bei der Umlage "U1 und U2" hinterlegt?

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oehme
Einsteiger
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Wir haben alles geschaut und es ist alles drin, sogar die Arbeitszeiten sind geschlüsselt. Die Krankmeldungen vom Jahr 2018 kommen alle! Nur die nicht von 2017!

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oehme
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Fehlerprotokoll/Hinweisprotokoll gibt es leider keins... weil sonst würden wir es ja noch verstehen

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björn
Experte
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Dann kann Ihnen vermutlich nur die DATEV weiterhelfen. Ich bin dann nämlich auch ratlos.

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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oehme
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Leider ebenfalls drin... Wie gesagt wir sind echt überfragt...

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letzte Antwort am 26.04.2018 12:38:17 von oehme
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