Hallo,
ein Arbeitnehmer (Stundenlohnempfänger) war krank am Feiertag (30.03.2018). Bekommt der Arbeitgeber die U1 für diesen Tag (Stunden) erstattet?
Lodas berechnet für diese Stunden keine Erstattung bzw. gibt mir eine Fehlermeldung. Die zuständige AOK ist der Meinung, dass der AG eine Erstattung bekommen muss, konnte mir aber dazu nicht die zugehörige gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage nennen.
Kennt jetzt jemand die gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage für diesen Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Günzel
Hallo Herr Günzel,
ist der AG U1-pflichtig, so hat er auch Anspruch auf Erstattung. Der Arbeitnehmer bekommt für den Feiertag die Stunden bezahlt, die er ohne Erkrankung erarbeitet hätte z.B. 8 Stunden. Haben Sie den Tag in den Fehlzeiten eingegeben und die entsprechenden Stunden mit der Ersattungslohnart (in meinem Falle die Lohnart 145) in den Bewegungsdaten hinterlegt? Dann sollte das klappen.
Andernfalls können Sie noch in den Mandantenstammdaten nachsehen, was da zu der Erstattungsregelung angelegt ist. Oder aber bei der Stundenlohnart selbst, zweite Lasche, 'Art der Erstattung'.
Viel Erfolg
Dagmar Hennhöfer
Hallo Herr Günzel,
wie Frau Hennhöfer schon geschrieben hat.
In diesem Fall den Feiertag nicht mit Feiertag abrechnen, als Kranktag
In LuG gibt dafür den AS "KF", krank am Feiertag, im LODAS den Tag ganz normal als LFZ abrechnen.
Viele Grüße
Claus Küpper
Hallo,
mir stellt sich jetzt das Problem für die Weihnachtstage.
AN (=Stundenlohnempfänger) ist den ganzen Dezember krank.
Habe ich es richtig verstanden:
Der AG bekommt für den 25. + 26.12. dann nur eine Erstattung
von der Krankenkasse, wenn der AN an diesen Tagen auch gearbeitet hätte.
Ansonsten sind diese Tage als "Feiertagslohn" abzurechnen und nicht
erstattungsfähig.
Liege ich da richtig?
Viele Grüße
CC
Hallo CC,
nein das ist nicht ganz richtig. Wenn der Arbeitnehmer erkrankt ausfällt, dann ist der Ausfall aufgrund der Krankheit geschuldet. Das gilt auch für Feiertage. Jedoch berechnet sich hier das Entgelt nicht nach der Lohnfortzahlung wg. Krankheit sondern, der Lohnfortzahlung für Feiertage.
Die Krankenkasse muss deshalb die Feiertage auch erstatten.
Gruß
Vielen Dank für die schnelle Antwort