Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Mitarbeiterin eines Mandanten wurde ab 01.10.2022 auf Minijob umgestellt, bedeutet die Krankenkasse wechselt auf die Bundesknappschaft 98000006. Zeitgleich wurde mir mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin ab 29.09. krank ist, der AAG - Antrag für den Oktober wird aber aufgrund Fehler #LN16448 nicht gestellt, da L/G der Meinung ist, dass die Betriebsnummer der Einzugstelle nicht richtig ist. Gleichzeitig kommt noch der Hinweis, dass eine Betriebsnummer mit ungültiger Prüfziffer erfasst wurde. Die Knappschaft gibt es aber schon länger für andere Mitarbeiter, so dass die Meldung gar keinen Sinn macht. Wenn ich die Krankheitszeiten aus Oktober herausnehme verschwinden auch die Fehlermeldungen.
Hatte jemand schon einmal diese Konstellation mit Krankheit und Krankenkassenwechsel?
Danke für Euer Feedback.
LG Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wurde der AN mit der gleichen Personalnummer umgestellt oder mit einer neuen PNR?
Nein, keine neue Personalnummer. Ich habe lediglich im Mitarbeiter die Einstellungen auf Minijob vorgenommen.
Der Antrag für den September wird erstellt und auch an die richtige KK versendet.
Schuss ins Blaue: ist das Ersteintrittsdatum erfasst?
Wenn das auch nicht helfen sollte, in den Monatsstammdaten die AAG-Daten erfassen, vielleicht hilft das. Ansonsten gehen mir die Ideen aus, leider
Hallo Claudia,
wenn der Fehler weiterhin auftritt, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir Ihr Anliegen individuell prüfen und lösen können.
Hallo Frau Schöneweis,
danke für den Hinweis.
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass es an der Einstellung der Krankenkasse, die für die eAU-Abrufe bei den Minijobbern eingetragen wird, liegt.
Hier hatte ich eine IKK ausgewählt, die keine gültige Betriebsnummer mehr hat. Verklickt sozusagen.
Jetzt habe ich die richtige KK eingetragen und der AAG-Antrag wird erstellt und versendet.
Das gleiche Problem gab es bei einem anderen Mitarbeiter, wo statt einer gesetzlichen eine private KK hinterlegt war, weil er privatversichert ist. Da diese ja nicht für den eAU-Abruf genutzt werden kann, darf man das dann anscheinend nicht eintragen. Mir war nicht bewusst, dass diese Einstellungen auch Auswirkungen auf die Erstellung der AAG-Anträge haben. Ich dachte immer, dass das von der Umlagekasse abhängt.
LG und noch einen schönen Arbeitstag.