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A1 Schriftwechsel - AG vs. Bevollmächtigte

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letzte Antwort am 16.10.2023 10:54:18 von DefaultUsername
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DefaultUsername
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Ein herzliches Hallo zusammen,

 

unsere Personalabteilung muss zum ersten Mal eine A1 Bescheinigung beantragen.
Die vorhandenen Tutorial und Informationen sind soweit sehr hilfreich gewesen,

jedoch haben wir eine Schwierigkeit mit der Begrifflichkeit "bevollmächtigte Stelle" unter 

LODAS -> Mandantendaten -> Adresse -> A1-Bescheinigung -> Schriftwechsel (siehe exemplarischer Screenshot).

 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeber und bevollmächtigter Stelle und wie wirkt sich die Auswahl auf
die weiterführende Korrespondenz aus?

Sind wir als entsendender Arbeitgeber auch diejenigen, die für den Schriftwechsel vorgesehen sind und wenn ja, 

dann zieht sich DATEV wahrscheinlich die hinterlegten Daten selbst?

 

Vielen Dank und

Beste Grüße 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
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Guten Morgen DefaultUsername,

 

ich denke, die bevollmächtigte Stelle wäre der Steuerberater, wenn man die A1-Bescheinigungen nicht selbst beantragt. Ich habe gerade erfolgreich eine A1-Bescheinigung beantragt, wir rechnen selbst und bei uns ist unter der bevollmächtigten Stelle keine Eingabe gemacht.

 

Viele Grüße

Sailor

DefaultUsername
Beginner
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Nachricht 3 von 5
178 Mal angesehen

Guten Morgen Sailor,

 

vielen Dank für deinen Tipp.

Hat super geklappt. 
In dem Fall wollten wir diejenigen sein über die der Schriftverkehr stattfindet.

Ich hätte noch eine Frage im Anschluss, zu der Sie vielleicht eine Antwort hätten.

Der A1 Antrag wurde uns mit folgender Begründung abgelehnt:
"Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Deutschland nicht ausreichend."
Wissen Sie was das bedeutet?

Zur weiteren Info: Wir sind ein etwas größerer Verein und entsenden zwei unserer Azubis für ein Praktikums ins Ausland.

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
172 Mal angesehen

Hallo DefaultUsername,

haben Sie unter: Mandantendaten -Adresse-A1-Bescheinigung die beiden Häkchen gesetzt bei:

Das Unternehmen erwirtschaftet mehr als 25 % seines Umsatzes in Deutschland und

Es sind mehr als 25 % der Arbeitnehmer in Deutschland tätig?

 

DefaultUsername
Beginner
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Nachricht 5 von 5
156 Mal angesehen

Hi Sailor,

 

vielen Dank für die Info.
Die Haken waren nicht gesetzt. Das haben wir nun nachgesteuert.
Ich danke jetzt schon recht herzlich für die Navigation durch die trüben Gewässer der A1-Bescheinigung.
Ihr Username ist Programm. 🙂

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letzte Antwort am 16.10.2023 10:54:18 von DefaultUsername
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