Hallo zusammen,
ich habe eine A1-Bescheinigung für einen Mitarbeiter abgerufen, der rv-pflichtig im Versorgungswerk und privat krankenversichert ist. Das Versorgungswerk wurde in der A1-Bescheinigung auch angegeben. Leider wurde die Bescheinigung an die gesetzliche Krankenversicherung (Techniker) übermittelt, die die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erhält.
Muss bei der Übermittlung der A1-Bescheinigung das Feld "Einzugsstelle gemäß § 28i SGB IV (Krankenkasse)" gelöscht werden, damit eine korrekte Übermittlung an die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) erfolgt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Für nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Mitglied in einem Versorgungswerk sind, ist die A1-Bescheinigung an die Arbeitsgemeinschaft der berufsständigen Versorgungseinrichtungen zu übermitteln.
Bitte prüfen Sie, ob unter Personaldaten | Sozialversicherung | A1-Bescheinigung | Antrag Entsendung, Register Empfänger des Antrags, das zuständige Versorgungswerk sowie die Angaben zur Privaten Krankenversicherung hinterlegt sind. Ist dies der Fall und die A1-Bescheinigung wird dennoch an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt, ist der Sachverhalt genauer zu prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Sonnige Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Nach heutigem Telefonat mit dem DATEV-Rechenzentrum habe ich die Auskunft erhalten, dass der Antrag für die A1-Bescheinigung an ABV nicht über DATEV erfolgen kann. Ich soll die Meldung manuell an die AVB übermitteln. Nun bin ich doch etwas verwirrt. Kann die Meldung elektronisch an die ABV oder DATEV gemeldet werden oder nicht? Private Krankenversicherung und Versorgungswerk sind in den Personaldaten geschlüsselt. Ich werde den Antrag noch einmal an das RZ senden, da beim A1-Antrag die private Krankenversicherung nicht angegeben war.
Hallo,
die Übermittlung von A1-Bescheinigungen sind für folgende Arbeitnehmer möglich:
Ausnahme: Handelt es sich um einen sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Ausstellung der A1-Bescheinigung beim zuständigen Träger der Rentenversicherung schriftlich beantragt werden.
Hat die erneute Übermittlung der A1-Bescheinigung funktioniert? Falls nicht, gibt es einen entsprechenden Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll?
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlich,
folgendes Fehlerprotokoll habe ich erhalten.
Name gültig für die Monate
Mandantendaten|Sozialversicherung|Krankenkassen, Register Allgemeine Daten 06/2019
A1: Die Postleitzahl der Adresse der Einzugsstelle ist nicht vorhanden
oder fehlerhaft. Die Eingabe ist für die Datenübermittlung im Rahmen des
A1-Bescheinigungsverfahrens zwingend erforderlich. Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.
Viele Grüße
Corinna Ulber
Hallo Frau Heinlein,
die A1-Bescheinigung wurde an die ABV übermittelt. Ich habe beim Antrag in der Registerkarte "Empfänger des Antrags", die Felder Einzugsstelle gem. § 28i SGBV IV, Private Krankenversicherung und Versorgungswerk erfasst.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Ulber
Ich habe das gleiche Problem und bekomme keine Rückmeldung vom Versorgungswerk der RA. Auf Nachfrage ist dort auch kein Antrag angekommen und ich wurde auf den Dachverband ABV verwiesen.
Ich habe alle Empfängerangaben so eingegeben wie im vorauslaufenden Chat beschrieben ist. Es ist auch kein A1 Antrag bei der gesetzli. KK bzw. bei der privaten KV angekommen.
Über Datev habe ich keine Fehlerhinweisprotokolle und im Rückmelde-Protokoll 466 ist die PN auch nicht aufgeführt. Nun bin ich ratlos. Leider benötige ich für diese PN regelmäßig eine A1 Bescheinigung.
Vielleicht kriege ich ja hier doch noch den entscheidenden Hinweis !
Danke!
Sabine Podschun
Hallo Frau Podschun,
war die Auswertung 466 bereits vor dem Abruf des A1-Antrags im Rechenzentrum angelegt?
Ist diese im Rechenzentrum hinterlegt, erhalten Sie mit dem Abruf des A1-Antrags entweder ein Fehler-/Hinweisprotokoll oder das DÜ-Protokoll für den Abruf der Bescheingung.
Sind die Auswertungen zwar angelegt, aber noch nicht ins Rechenzentrum gesendet, werden diese nicht rückübertragen. Holen Sie - falls noch nicht erfolgt - das Senden der Stammdaten nach und rufen Sie im Anschluss nochmals die A1-Bescheinigung ab.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag Frau Mertel,
ja es waen alle erforderlichen Auswertungen seit März 2019 angelegt.
Für die gesetzlich Versicherten klappt das ja auch allles!
Nur nicht bei dem MA mit PKV und Versorgungswerk.
Viele grüße
S.Podschun
Hallo Frau Podschun,
wenn Sie wie hier beschrieben, alle Eingaben getätigt haben, es keinen Fehlerhinweis im Fehlerprotokoll gibt und die A1-Bescheinigung dennoch nicht erstellt wird, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.
Beste Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG