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A1 Bescheinigung für Minijobber, welcher in Frankreich wohnt

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letzte Antwort am 22.04.2021 12:01:47 von Sabrina_Simmerlein
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andi1989
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

wie kann man eine A1-Bescheinigung für einen Minijobber,

welcher in Frankreich wohnt über Lodas beantragen?

 

Es muss eine abweichende Empfängerkrankenkasse hinterlegt werden.

 

Sailor
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
964 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn der Minijobber aus Frankreich kommt, müsste er eine A1-Bescheinigung vorlegen.

Wenn er das nicht kann, muss sich der deutsche Arbeitgeber um die Versicherung kümmern.

Da das doch ein umfangreiches Thema ist, hänge ich Ihnen eine Hilfe der Minijobzentrale an.

Auf der Internetseite der Minijobzentrale ist das alles ausführlich beschrieben.

 

Viele Grüße

Sailor

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
937 Mal angesehen

Hallo Community,


bei einer Entsendung können Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | A1-Bescheinigung | Antrag Entsendung, Registerkarte Empfänger des Antrags in der Gruppe Abweichende Empfängerkrankenkasse für A1-Antrag (nur bei Minijob und kurzfristiger Beschäftigung) die gesetzliche Krankenkasse für den Mitarbeiter hinterlegen.


Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise für geringfügig/kurzfritstig Beschäftigte im Dokument 9241549 A1-Bescheinigung anfordern.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.04.2021 12:01:47 von Sabrina_Simmerlein
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