Guten Morgen,
von verschiedenen Quellen heißt es, dass ab 01/2026 eine A1 Bescheinigung auch für Länder gemacht werden kann, mit denen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht. Seitens DATEV konnte ich aber in der Jahreswechselschulung dazu nichts erfahren. Gibt es denn schon Informationen, wie DATEV das technisch umsetzen wird?
Viele Grüße
Alexander Güller
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei dem neuen Antragstyp "Entsendungen in nicht EU-Länder mit Sozialversicherungsabkommen (SVA)" handelt es sich aktuell um ein Zusatzmodul.
Daher ist derzeit keine Umsetzung in Lohn und Gehalt geplant.
Hallo Herr Platz,
vielen Dank für die Antwort. Aber was meinen Sie mit Zusatzmodul? Den Begriff kann ich leider nicht im Zusammenhang mit DATEV nachvollziehen.
Wissen Sie evtl. ob man das im SV Meldeportal findet?
Viele Grüße
Alexander Güller
Hallo Herr Güller,
Zusatzmodul bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Umsetzung für das Lohnabrechnungsprogramm optional ist.
DATEV unterstützt die Erstellung der A1-Bescheinigung nur für Länder der EU. Bei allen anderen Ländern muss der A1-Antrag über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) eingereicht werden.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1018293 A1-Bescheinigung für Länder außerhalb der EU erstellen.