Hallo,
ich habe einen Minijobber (angelegt mit 109; 6100) der freiwillig bei der Knappschaft (da selbständig) krankenversichert ist.
Die Beiträge aus dem Minijob führe ich an die Minijobzentrale (Betriebsnummer 98000006) ab.
Welche Krankenkasse/Betriebsnummer muss ich jetzt (für den A1-Antrag) bei der Abweichenden Empfängerkrankenkasse für eAU, AAG, EEL und A1-Anträge hinterlegen???
Ich bekomme bei der selben Nummer eine Fehlermeldung! Und eine andere Nummer bekomme ich nicht angezeigt...
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe...
So wie Minijobberinnen oder Minijobber aus dem Ausland von ihrer Sozialversicherung eine A1-Bescheinigung bekommen, um in Deutschland zu arbeiten, so benötigen Personen aus Deutschland ebenfalls diese Entsendebescheinigung, um einen Minijob im Ausland auszuüben.
Will eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber aus Deutschland einen Minijobber zur Ausübung einer Tätigkeit ins Ausland schicken, benötigt dieser also den Vordruck A1, bzw. E101. Ist der Minijobber in Deutschland gesetzlich krankenversichert, bekommt er den Vordruck von seiner Krankenkasse. In allen anderen Fällen stellt der jeweilige Rentenversicherungsträger die Entsendebescheinigung aus. Die Minijob-Zentrale ist dafür nicht zuständig.
Sie möchten die Ausstellung der Entsendebescheinigung beschleunigen? Dann hilft es, der Krankenkasse direkt einen Nachweis über die Meldung zur Sozialversicherung der Minijobberin oder des Minijobbers beizulegen. In der Regel ist die Krankenkasse nämlich noch nicht über den Minijob informiert.