Hallo in die Runde,
ich benötige eine Information / Hilfe zum Thema A1 Antrag für geringfügig Beschäftigte im Nebenjob als Berufskraftfahrer.
In der Hauptbeschäftigung des Berufskraftfahrers ist eine A1 Bescheinigung für Auslandsfahrten vorhanden.
Im nun vorhandenem Minijob führt er selbige Tätigkeit bei einem anderen AG aus.
Muss ich als AG des Minijobs im Antrag => mehrere Mitgliedsstaaten - mehrere Arbeitgeber im Reiter "Angaben zu Arbeitgebern /Dienstherren" nur unseren Daten angeben oder auch die des Hauptarbeitgebers?
Vielen Dank für etwaige Hilfe 🙂
Zoe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen Zoe,
die Frage nach dem Arbeitgeber bezieht sich hier nicht auf den Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters, für den Dein Fahrer in Vollzeit fährt, sondern auf die Arbeitgeber im Ausland, für die er Dienstleistungen übernimmt.
Für die A1-Meldungen des Hauptarbeitgebers ist dieser selber verantwortlich.
Constanze
Herzlichen Dank für die Antwort.
Gruß
Zoe