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50 Euro Sachbezug - Berücksichtigung in der FiBu

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letzte Antwort am 20.10.2025 14:42:02 von lohnexperte
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tbehrens
Fachmann
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Aktuell buchen wir über die Bruttolohnverbuchung bei 50 €-Sachbezügen auf 4151 Minijobber (4152 Standard bzw. 4153 GGF) und gegen 8610 Verrechnete sonstige Sachbezüge.

 

Die FiBu-Kraft bucht den Kauf der Gutscheine gegen 4151/4152/4153.

 

Somit haben wir die doppelte Summe auf den Lohnkonten.

Auch wenn in der Summe die Kosten nur einmalig sind. 

 

Bucht Ihr auch so?

 

Wäre es auch okay wenn über die Bruttolohnverbuchung direkt gegen 4151/4152/4153 gebucht wird. So dass hier direkt rein und raus. Somit die Bezahlung des Gutscheines die eigentliche Kosten wären.

 

Wäre dies möglich bzw. wäre es rechtlich falsch?

lohnexperte
Meister
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@tbehrens  schrieb:

 

Wäre es auch okay wenn über die Bruttolohnverbuchung direkt gegen 4151/4152/4153 gebucht wird. So dass hier direkt rein und raus. Somit die Bezahlung des Gutscheines die eigentliche Kosten wären.

 

Wäre dies möglich bzw. wäre es rechtlich falsch?


 

Das sehe ich kritisch, weil mit dem Gutscheinkauf ja erst einmal nur ein Aktivtausch von finanziellen Mitteln einhergeht, der aufwandsneutral ist. Erst durch die Hingabe der Gutscheine an die Mitarbeiter entsteht der Aufwand.

 

Wir buchen (abgekürzt dargestellt, weil zusätzlich noch über das Verrechnungskonto LuG verbucht) wie folgt:

 

1. Kauf der Gutscheine: Verbindlichkeiten aus LuG an Kreditor (Gutscheineverkäufer).

 

2. Bezahlung der Gutscheine: Kreditor an Bank

 

3. Hingabe der Gutscheine an die Mitarbeiter: Personalaufwand an Verbindlichkeiten aus LuG

 

Somit sind die ersten beiden Buchungen erfolgsneutral, erst die dritte aufwandswirksam. Und man sieht bei der Abstimmung ganz genau, ob alle erworbenen Gutscheine wirklich an Mitarbeiter ausgegeben wurden.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 20.10.2025 14:42:02 von lohnexperte
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